Kontoauszug statt Quittung
Weihnachtsgeschenke umtauschen und Spenden nachweisen

Die Weihnachtszeit ist vorbei, die Geschenke sind ausgepackt – und nicht immer trifft jedes Präsent ins Schwarze. Für viele Menschen beginnt damit die Phase des Umtauschens und Reklamierens. Doch was tun, wenn der Kassenbon fehlt? Auch für Spenderinnen und Spender, die ihre Weihnachtsg«en für den guten Zweck verschenkt haben, stellt sich die Frage: Wie lassen sich diese steuerlich geltend machen, wenn keine Quittung vorliegt? Der Kontoauszug kann hier eine wichtige Rolle spielen.
Umtauschen ohne Kassenbon: Geht das?
Ein fehlender Kassenbon ist nicht unbedingt das Ende der Umtauschmöglichkeit. Der rechtliche Anspruch auf einen Umtausch besteht allerdings nur, wenn das Produkt defekt ist. Kulanzregelungen vieler Geschäfte erlauben jedoch auch den Umtausch bei Nichtgefallen. Hier kann ein Kontoauszug, der den Kauf nachweist, ausreichen. Wichtig ist, dass auf dem Kontoauszug die Höhe des Betrags, das Kaufdatum und die Filiale ersichtlich sind. Bei Online-Einkäufen ist es in der Regel einfacher, den Kauf nachzuweisen. Bestellbestätigungen oder Rechnungen werden oft per E-Mail verschickt und können erneut angefordert werden. Verbraucher sollten dennoch darauf achten, dass der Umtausch innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen oder der vom Händler angebotenen Kulanzzeit erfolgt.
Spenden steuerlich geltend machen: Kontoauszug reicht oft aus
Das Jahresende ist auch die Zeit des Gebens. Viele Menschen spenden vor Weihnachten für wohltätige Zwecke. Doch wie weist man diese Spenden gegenüber dem Finanzamt nach? Bis zu einem Betrag von 300 Euro reicht ein einfacher Kontoauszug oder ein Bareinzahlungsbeleg als Nachweis. Die ehemals notwendige „vereinfachte Zuwendungsbestätigung“ ist in solchen Fällen nicht mehr erforderlich. Für Spenden über 300 Euro gilt weiterhin: Hier ist eine Spendenquittung notwendig, die von der jeweiligen Organisation ausgestellt wird. Daher empfiehlt es sich, bei größeren Beträgen rechtzeitig die Quittung anzufordern.
Tipps für Verbraucher
- Kontoauszüge aufbewahren: Sowohl für Reklamationen als auch für den Spendenabzug sind sie oft der entscheidende Beleg.
- Fristen beachten: Bei Umtausch und Reklamation gelten in der Regel enge Zeitfenster. Wer zu lange wartet, verliert möglicherweise sein Recht.
- Organisationen kontaktieren: Wer keine Quittung erhalten hat, sollte sich an die spendenehmende Organisation wenden. Oft können Nachweise unkompliziert ausgestellt werden.
Ob es nun um das Zurückbringen von unpassenden Geschenken oder den steuerlichen Vorteil einer Spende geht – der Kontoauszug ist ein vielseitiger Helfer. Verbraucher sollten sich jedoch bewusst sein, dass jede Organisation und jedes Geschäft eigene Regeln haben kann. Ein früher und gezielter Nachweis kann viel Zeit und Nerven sparen.
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