Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25.04.2025

Verbot des Tragens während des Autofahrens stellt typischerweise keine wesentliche Einschränkung der Religi­o­ns­ausübung dar

Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnah­me­ge­neh­migung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichts­schleier (Niqab). Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin (Urteil vom 27. Januar 2025 – VG 11 K 61/24 -) bestätigt.

Die Klägerin hatte ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung damit begründet, dass sie sich gemäß ihrem Glauben außerhalb ihrer Wohnung nur vollver­schleiert zeigen dürfe. Da sie im Auto den Blicken fremder Menschen ausgesetzt sei, müsse es ihr erlaubt werden, beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihren gesamten Körper einschließlich des Gesichts unter Aussparung der Augenpartie zu verschleiern. Das Verwal­tungs­gericht hatte die Klage abgewiesen.

Verbot des Tragens während des Autofahrens stellt typischerweise keine wesentliche Einschränkung der Religi­o­ns­ausübung dar

Der 1. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts hat den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Mit ihren Einwendungen hat die Klägerin es nicht vermocht, ernstliche Richtig­keits­zweifel an der Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts zu wecken oder Verfah­rens­fehler aufzuzeigen. Die Annahme des Verwal­tungs­ge­richts, dass das Verbot des Tragens einer Gesichts­ver­schleierung während des Autofahrens für die Religionsausübung typischerweise keine wesentliche Einschränkung bedeutet und angesichts der zeitlich und örtlich eingeschränkten Wirkung des Verbots hinzunehmen ist, konnte sie nicht durchgreifend in Frage stellen. Dasselbe gilt für die Annahme des Verwal­tungs­ge­richts, dass das der zuständigen Behörde bei der Frage der Erteilung einer Ausnah­me­ge­neh­migung zustehende Ermessen rechtmäßig ausgeübt wurde, weil der Eingriff zur Sicherstellung der effektiven automatisierten Verkehrs­über­wachung gerechtfertigt ist.

Exkurs

Erst vor wenigen Monaten hatte in Rheinland-Pfalz das Oberver­wal­tungs­gericht in Koblenz entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhül­lungs­verbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist. Wer gegen das Verhüllungsverbot verstößt, riskiert eine Geldbuße. Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hat eine Geldbuße gegen eine Muslima bestätigt, die von einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen zu einer Geldbuße in Höhe von 66 € verurteilt worden war, weil sie als Führerin eines Pkw einen Niqab trug. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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