Kontoauszug statt Quittung
Die Weihnachtszeit ist vorbei, die Geschenke sind ausgepackt – und nicht immer trifft jedes Präsent ins Schwarze. Für viele Menschen beginnt damit die Phase des Umtauschens und Reklamierens.
Mit dem Kontoauszug Weihnachtsgeschenke umtauschen
Obwohl es keine rechtliche Verpflichtung gibt, bieten viele Einzelhändler ihren Kunden die Möglichkeit, die Weihnachtsgeschenke zurückzugeben oder umzutauschen.