Gesellschaft

Kein Recht auf Medikament zur Selbsttötung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn ist nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben. Das hat das Oberverwaltungs­gericht Münster in drei Verfahren entschieden und damit Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.
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