Finanzen

Recht: Rollstuhlfahrer erhält wegen Diskriminierung 11.000 Euro Entschädigung

Das Landgericht Berlin II hat eine Wohnungs­bau­gesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 11.000 € wegen einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz (AGG) verurteilt. Die Vermieterin habe den Mieter wegen seiner Behinderung diskriminiert.
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