Deutsche Redewendung: „Ins Fettnäpfchen treten“
Die Redewendung "Ins Fettnäpfchen treten" bedeutet, eine ungeschickte oder peinliche Handlung oder Aussage zu machen, die zu Missverständnissen, Unannehmlichkeiten oder gar Beleidigung führen kann.
Keine Ausnahmegenehmigung für Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer
Verbot des Tragens während des Autofahrens stellt typischerweise keine wesentliche Einschränkung der Religionsausübung dar
Lange Trennungszeit von 17 Jahren rechtfertigt allein keine Beschränkung des Versorgungsausgleichs
Eine lange Trennungszeit von 17 Jahren rechtfertigt für sich genommen noch keine Beschränkung des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 Abs. 1 VersAusglG. Dies kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Ehegatten weiterhin miteinander wirtschaftlich verflochten sind.
Bürgergeldempfängerin muss nicht den Unterschied zwischen brutto und netto kennen
Der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat einen Fall entschieden, in dem sich ein Fehler des Jobcenters bei der Einkommensanrechnung zugunsten der im Leistungsbezug stehenden Familie ausgewirkt hat. Zu klären war, ob das Jobcenter die überzahlten Leistungen zurückfordern darf.
Deutsche Redewendung: „In der Not frisst der Teufel Fliegen“
Eine besonders eindrucksvolle Redewendung ist „In der Not frisst der Teufel Fliegen“. Der Satz erzeugt sofort ein starkes Bild im Kopf: Der mächtige, stolze Teufel, der normalerweise nach Seelen giert, sitzt nun gebeugt da – und isst Fliegen.
Ein einen privaten Stellplatz zustellender Falschparker muss für die Abschleppkosten aufkommen
Wer mit seinem Auto einen fremden Stellplatz so zuparkt, dass der Nutzer des Stellplatzes diesen nicht benutzen kann, muss, wenn der Nutzer des Stellplatzes ein Abschleppunternehmen ruft, letztlich für die Kosten des Abschleppvorgangs aufkommen.
Einladung zur Eigentümerversammlung durch Unbefugten
Einladung zur Eigentümerversammlung durch Unbefugten zieht nicht automatisch Beschlussnichtigkeit nach sich. Möglichkeit der Anfechtbarkeit der getroffenen Beschlüsse.
Anspruch auf Versetzung des Trampolins bei Grenzverletzung
Kein Anspruch des Grundstückseigentümers auf Unterlassung des Über-den-Zaun-schauens bei Nutzung eines Trampolins
Verkäufer und Käufer müssen sich Maklercourtage beim Immobilienkauf teilen
Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein zur Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung führender Verstoß gegen den in § 656 d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns vorliegt, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und der Käufer zur Zahlung des vollen Honorars an den Makler verpflichtet wird.
Vermieter muss barrierefreiem Badumbau zustimmen
Nach § 554 BGB besteht ein Anspruch des Mieters auf Zustimmung zum barrierefreien Badumbau gegen den Vermieter. Dabei ist unerheblich, ob der Mieter bereits eine Sicherheit für den Rückbau geleistet oder angeboten hat. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.