Unterlassungsanspruch eines Nachbarn wegen möglicher Videoüberwachung
Allein die Befürchtung einer Aufzeichnung durch eine Videokamera auf dem benachbarten Grundstück genügt für einen Unterlassungsanspruch. Insofern führt allein die befürchtete Videoüberwachung zur Beeinträchtigung der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg a.d.H. entschieden.
Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses
Befinden sich in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen und will der Eigentümer das Haus künftig als Einfamilienhaus selber nutzen, so sind die entsprechenden Eigenbedarfskündigungen unwirksam, wenn für den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt.
Vermieter muss geleerte Mülltonne nicht sofort auf Grundstück zurückbringen
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, nach der Leerung der Mülltonne diese sofort wieder auf sein Grundstück zurück zu bringen. Eine Ausnahme kann aber bestehen, wenn ein besonders schweres Unwetter angekündigt ist. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.
Eigentümerversammlung zu Corona-Zeiten
Das AG Hannover hat entschieden, dass ein Beschluss einer Eigentümerversammlung ungültig ist, wenn die Wohnungseigentümer in dem Einladungsschreiben ausdrücklich aufgefordert wurden, nicht zu erscheinen und zudem darauf hingewiesen wurden, dass ein Erscheinen zum sofortigen Abbruch der Versammlung führt.