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Legenden: Otto Lilienthal
Otto Lilienthal war ein deutscher Pionier der Luftfahrt und des Flugzeugbaus, der Gleitflugzeuge konstruierte und mit seinen ab 1891 zahlreich durchgeführten Gleitflügen als erster Flieger der Menschheit gilt. Er wurde am 23. Mai 1848 in Anklam im Königreich Preußen (heute Deutschland) geboren und starb mit 48 Jahren am 10. August 1896 in Berlin. 2023 jährt sich sein Geburtstag zum 175. Mal.
Unzulässige Verwalterentlastung bei fehlerhafter Jahresabrechnung
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im September 2020 wurde neben der Jahresabrechnung auch die Entlastung des Verwalters beschlossen. Mehrere Wohnungseigentümer waren damit nicht einverstanden.
Geldbuße auch bei Nutzung einer „Blitzer-App“ durch eine Beifahrerin
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat jetzt auch Mitfahrern die Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt untersagt. Nach dem Urteilsspruch können sich Temposünder hinter dem Steuer nun nicht mehr herausreden, ein Beifahrer hätte die Blitzer-App genutzt.
Sex auf in Parkhaus geparktem Auto
Haben Unbekannte auf einem in einem Parkhaus abgestellten Auto Sex und kommt es dadurch zu einer Beschädigung des Autos, so haftet dafür nicht der Sicherheitsdienst. Dieser ist nicht verpflichtet, ständig die Überwachungskameras zu beobachten. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Eigenmächtiger Einbau einer Badewanne und eines Boilers
Eigenmächtiger Einbau einer Badewanne und eines Boilers nebst Verlegung von Wasserleitungen und Verfliesung rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mieters.
Bei Mietermehrheit muss Kündigung gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden
Hat eine Wohnung mehrere Mieter, so muss die Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn der weitere Mieter nur zu Sicherungszwecken im Mietvertrag aufgenommen wurde. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.
Nach Tod der Kindesmutter entfällt das Erfordernis ihrer Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung
Nach dem Tod der Kindesmutter entfällt das nach § 1595 Abs. 1 BGB grundsätzliche Erfordernis ihrer Zustimmung zu einer Vaterschaftsanerkennung. Es genügt die Zustimmung des Kindesvaters und des Kindes. Bei der Abstammung komme es nicht zwingend auf die biologische Wahrheit an. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Rituale statt Wissenschaft
Viel ist in den letzten Jahren über den „Kulturkrieg“ in Westeuropa und Nordamerika geschrieben worden. Geführt wird dieser Krieg von populistischen Konservativen, und ihre verbalen Waffen sind Kampfbegriffe wie „politische Korrektheit“, „Cancel Culture“, „Wokeness“, „Kulturmarxismus“, „Gender-Ideologie“ und „Critical Race Theory“. Damit wird suggeriert, die mit diesen Begriffen beschworenen Dämonen hätten sich von der Normalbevölkerung und ihrem vermeintlichen Wertekanon weitgehend abgekoppelt.
Mit Erreichbarkeit des Vermieters nach 22 Uhr muss Mieter nicht rechnen
Nach 22 Uhr kann ein Wohnungsmieter ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter einen Schlüsselnotdienst mit einer Notöffnung und einem Schlossaustauch beauftragen. Denn mit einer Erreichbarkeit des Vermieters um diese Zeit muss ein Mieter grundsätzlich nicht rechnen.
Störung des Hausfriedens
Bezeichnet ein Mieter einen Nachbarn als "Lügner", "Märchenerzähler", "Provokateur" und "skrupellos", so liegt darin eine Störung des Hausfriedens. Ist ein solches Verhalten bereits abgemahnt worden, so kann dies eine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB nach sich ziehen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
