von Dieter Weirich

Dieter Weirich ©seppspiegl

Eine Steuerreform müsse der Mitte der Gesellschaft dienen. Auf diese Allerweltsformel kann sich die schwarz-rote Koalition einigen. Dann aber beginnt bei der SPD das alte Spiel der Umverteilung mit dem beliebten Narrativ der starken Schultern, weshalb der Spitzensteuersatz erhöht werden müsse, um die Entlastungen für untere und mittlere Einkommen zu finanzieren.

Mit der bekannten Parole „Leistung muss sich wieder lohnen“ hält die Union dagegen. Schon heute würden die leistungsfähigsten Bürger den größten Teil der Steuerlast tragen, eine zusätzliche Belastung ersticke Leistungsanreiz und fördere die Abwanderung.

Wer die Menschen bei einer Steuerreform mitnehmen wolle, müsse gerechte Lösungen anbieten, heißt es. Was aber ist gerecht? Der preußische König „Friedrich der Große“ hielt es für gerecht, dass jeder die Staatsausgaben mitschultert. Für den „Alten Fritz“, der sich als „erster Diener des Staates“ verstand, war es gleichzeitig aber nicht gerecht, dass „er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staat teilen“ muss.

An diesem neuralgischen Punkt ist der deutsche Wohlfahrtsstaat aber angekommen. Die Staatsquote, die das Verhältnis der gesamten Staatsausgaben zum Bruttoinlandsprodukt beschreibt, liegt mittlerweile bei 49,4 Prozent, eine Steigerung von fünf Prozent in der letzten Dekade. „Bei einer Staatsquote von 50 Prozent beginnt der Sozialismus“ hatte Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl gewarnt.

Das Einkommensteuersystem setzt schon jetzt auf Umverteilung. Die obersten zehn Prozent tragen die Hälfte des Einkommensteueraufkommens, das von der „Reichensteuer“ betroffene eine Prozent sorgt für ein Fünftel der Einnahmen. Die untere Hälfte der Steuerpflichtigen macht kaum ein Zehntel des Aufkommens aus.

Für den Fiskus ist man hierzulande schnell „Spitze“. Ledige haben ab etwa 63 000 Euro den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zu zahlen, der Höchstsatz von 45 Prozent gilt dann ab 278 000 Euro. Vor allem Fach-und Führungskräfte werden geschröpft.

Wichtig wäre eine rasche Verständigung über ein leistungs-und innovationfreundliches Steuerrecht statt das Absingen der alten Leier über fragwürdige Lösungen zur Umverteilung.