Kein Recht auf Medikament zur Selbsttötung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn ist nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in drei Verfahren entschieden und damit Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.
Mirco Nontschew (†52): Einfach tot?
Sein Tod erschüttert die Hauptstadt: Comedy-Legende Mirco Nontschew wurde leblos in seiner Berliner Wohnung aufgefunden. Der einstige Spaßvogel starb mit gerade mal 52 Jahren! Bislang sind die Umstände seines Ablebens ungeklärt, Nontschew sei nicht krank gewesen. Laut Polizei gebe es weder Hinweise auf ein Fremdverschulden noch auf Suizid.
Ungeklärt: Verantwortung für das Leben oder Beihilfe zum Suizid?
Alter, Behinderung, Schmerz und Krankheit sind unabweisbare Realitäten des menschlichen Lebens, wenngleich ihre gesellschaftliche Bewertung historisch und kulturell variiert. Sind sie ein Moment der conditio humana oder bloß Defizite, die dem Leben letztlich die Würde rauben? Da nun eine autonome Selbsttötung – insbesondere unter den genannten Einschränkungen – nicht jedem möglich ist, finden sich verschiedene Formen zur Unterstützung bei diesem Vorhaben.