Gesellschaft

Störung des Hausfriedens

Bezeichnet ein Mieter einen Nachbarn als "Lügner", "Märchenerzähler", "Provokateur" und "skrupellos", so liegt darin eine Störung des Hausfriedens. Ist ein solches Verhalten bereits abgemahnt worden, so kann dies eine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB nach sich ziehen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
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Gesellschaft

Recht: Mietminderung von 10 % wegen Störung der Nachtruhe durch erhebliche Kochgerüche

Wird die Nachtruhe von Wohnungsmietern gestört, weil in ihrem Schlafzimmer Kochgerüche der unter ihr liegenden Wohnungen eindringen, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 10 %. Zudem muss der Vermieter das Eindringen der Kochgerüche verhindern. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
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