Die deutsche Redewendung „Jemandem auf den Keks gehen“
„Jemandem auf den Keks gehen“ bedeutet, dass man jemanden ärgert, nervt oder stört. Es handelt sich um eine informelle, leicht umgangssprachliche Wendung, die oft in Situationen verwendet wird, in denen jemand das Verhalten oder die Anwesenheit einer anderen Person als lästig empfindet.
Woher kommt: „Auf der Leitung stehen“
Die Redewendung "auf der Leitung stehen" stammt aus dem 20. Jahrhundert und wird meistens verwendet, um auszudrücken, dass jemand etwas nicht versteht oder langsam im Denken ist.
Störung des Hausfriedens
Bezeichnet ein Mieter einen Nachbarn als "Lügner", "Märchenerzähler", "Provokateur" und "skrupellos", so liegt darin eine Störung des Hausfriedens. Ist ein solches Verhalten bereits abgemahnt worden, so kann dies eine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB nach sich ziehen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Recht: Mietminderung von 10 % wegen Störung der Nachtruhe durch erhebliche Kochgerüche
Wird die Nachtruhe von Wohnungsmietern gestört, weil in ihrem Schlafzimmer Kochgerüche der unter ihr liegenden Wohnungen eindringen, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 10 %. Zudem muss der Vermieter das Eindringen der Kochgerüche verhindern. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.