Recht: Geldbuße wegen Mietwuchers nicht zu beanstanden
Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessenen hohen Miete unter Ausnutzung des in Frankfurt am Main herrschenden Mietwohnungsangebotes zu einer Geldbuße von 3.000,00 € verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Entscheidung diese Verurteilung bestätigt.