von Karl Hafen

Interview mit Kevin Lick, 20 Jahre alt – verurteilt wegen Landesverrats in Russland

Kevin Lick © Michael Leh/IGFM

Vor mir sitzt Kevin Lick, 20 Jahre alt, im August 2024 im Rahmen eines internationalen Gefangenenaustauschs freigekommen. Geboren in Montabaur/Westerwald zog er mit seiner alleinstehenden russischen Mutter im Alter von 12 Jahren in ihre Heimat nach Maykob in Südrussland in der Nähe des Schwarzen Meeres. Obwohl er erst Russisch lernen musste, brachte er schnell gute Noten nachhause. Schon als junger Schüler mochte er der Politik Putins nichts Gutes abzugewinnen; im Alter von 12 Jahren und in der siebten Klasse hängte er in seinem Klassenzimmer das Porträt Putins ab und ersetze es durch ein Foto des Oppositionellen Nawalny. Das blieb strafrechtlich ohne Folgen. Dass seine Klassenlehrerin ihn angeschwärzt hatte, wurde ihm später durch die Gerichtsakten bekannt.

Er wohnte mit seiner Mutter in einer Hochhauswohnsiedlung: Auf der einen Seite Aussicht auf ein uninteressantes Gebäudepanorama, auf der anderen Seite von der Wohnung aus Blick auf einen militärischen Stützpunkt. Diese Seite war für den Jugendlichen die interessantere Seite: Ständig waren große Militärfahrzeuge in Bewegung. Schon 2021 beobachtete er, dass plötzlich immer mehr Fahrzeuge dort repariert wurden, und es liefen Gerüchte um, dass sich Russland in der Ukraine militärisch engagieren könnte. Von seinem Fenster aus fotografierte er die Szenerie. Und ergänzend erzählt Kevin Lick, dass sich der Überfall Russlands auf die Ukraine selbst in Kindergärten auswirkte, indem die Nutzung ausländischen Spielzeugs verboten worden war.

Seine Mutter, Krankenschwester mit Zusatzausbildung als Physiotherapeutin arbeitete in einem staatlichen Krankenhaus und wurde gemobbt, hatte keine Aufstiegschancen. Bei einer Entlohnung von umgerechnet 150 € im Monat wollte sie wieder zurück nach Deutschland und – um alles bürokratisch korrekt abzuwickeln – stellte sie einen Ausreiseantrag und für ihren minderjährigen Sohn, der sowohl einen deutschen als auch einen russischen Pass hatte, einen Antrag auf Familienzusammenführung.

Kevin wollte seine Kenntnisse über die Truppenbewegungen vor seinem Wohnzimmerfenster nicht für sich behalten und berichtete darüber via Internet. Es meldete sich bei ihm ein Mann, der sich als Mitarbeiter der deutschen Botschaft vorstellte und ihn aufforderte, die Fotos mit ihm zu teilen. Kevin erkannte nicht, dass dieser Mann tatsächlich ein Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes FSB (Föderaler Dienst für die Sicherheit der Russischen Föderation) war und ihn in eine Falle gelockt hatte.

Am Tag der geplanten Ausreise im Februar 2023 wurden Kevin und seine Mutter auf dem Weg zum Flughafen in Sotschi von Beamten des FSB angehalten. Alle Ausweispapiere und Tickets wurden ihnen abgenommen; Kevins Mutter wurde für zehn Tage eingesperrt, und diese Zeit nutzte das FSB zur Beweissicherung und beschlagnahmte um die 700 Aufnahmen von dem Militärgelände. Gegen Kevin wurde Anklage wegen Landesverrats erhoben. Das Fotografieren des Stützpunktes und dortige militärische Bewegungen wurden nicht beanstandet, wohl aber die Weitergabe der Fotos an eine ausländische Macht; denn dadurch werde die Sicherheit des Landes gefährdet. Sein „Fall“ erregte große Aufmerksamkeit, war er doch mit 17 Jahren der Jüngste, der in Russland mit einer solchen Anzeige überzogen wurde. Und rechtlich war er minderjährig, für den dieser Straftatbestand nicht gemacht war.

Bislang wurden Verfahren wegen Landesverrats alleine von einem oberen Gericht in Moskau verhandelt, doch wegen einer hohen Zahl an anhängigen Anklagen gegen Kritiker des „militärischen Sondereinsatzes“ bewarben sich regionale Gerichte um die Erlaubnis, Landesverratsverfahren zu übernehmen mit dem Hintergedanken der Höherbewertung ihrer Gerichte. Der „Fall Kevin Lick“ wurde dem Gericht in Maykob übertragen, und Kevin kam auch dort in Untersuchungshaft. Die Anklage wegen Landesverrats wurde damit begründet, dass er Fotos einer Militäreinheit an deutsche Behörden weitergeben wollte. Die Staatsanwaltschaft wusste zu diesem Zeitpunkt selbst noch nicht, dass Kevin vom FSB zur Weitergabe der Fotos gedrängt worden war. Das kam erst im Laufe der Ermittlungen heraus, mit der Folge, dass der FSB-Kontaktbeamte versetzt wurde und die Anklage die alleinige Schuld bei Kevin suchte.

Archivfotos aus Zeitschrift Menschenrechte 1992 Ausgabe Nr. 5, Seite 10 Fotorechte; Alma Wilms-Schröder

Als Minderjähriger sollte er nicht mit erwachsenen Kriminellen seine Zelle teilen, also wurde in den ersten zwei Monaten in Einzelhaft gehalten. Auf meine Frage nach der Hygiene in der Zelle in Maykob meinte er, dass er die Hygiene angesichts ausgewachsener Pilze und verdrecktem Boden nicht beschreiben könne. Seine Zelle habe zwar Gitter vor der Fensteröffnung gehabt, aber kein Fensterglas, so dass es in der Zelle so kalt war wie der Winter außerhalb, und er habe nur eine schmale Decke gehabt. Das Angebot des freiwilligen Freigangs habe er nur ungern angenommen, denn dafür standen Zellen auf dem Dach des Gefängnisses zur Verfügung, bei denen man den Himmel nur durch ein Gitter sehen konnte, aber keinen Horizont.

Er wurde mehrfach verlegt, so in eine Zelle, in der zwei jüngere Gefangene schon einsaßen, die – so Kevin – den Auftrag hatten, ihn zu zermürben: Der eine habe ihn ständig provoziert, sogar mit Vergewaltigung gedroht; der andere hatte sich wochenlang nicht gewaschen oder die Kleidung gewechselt. Schließlich wurde er nach Krasnodar (Südrussland) gebracht, wo ihm ein Mitgefangener eröffnete, dass er wisse, dass er wegen „Vaterlandverrats“ angeklagt sei. Er wiegelte Mitgefangene auf, diesen Verrat zu bestrafen. Hinter dieser Aktion vermutete Kevin den lokalen FSB, der sich wegen der zwei Pässe – darunter der deutsche Pass – selbst nicht traute, Kevin zu schlagen oder sogar zu foltern. Er erinnerte sich, dass er selbst bei der Verhaftung auf dem Weg zum Flughafen keine Handschellen angelegt bekam. Während andere Häftlinge gefesselt wurden, wenn sie aus den Zellen geführt wurden, wurde Kevin während der Untersuchungshaft nie in Handschellen vorgeführt. Zwei Tage von morgens bis abends wurde er verprügelt. Kevin zeigte mir seinen rechten Handrücken, auf dem deutlich kleine kreisrunde Spuren ausgedrückter brennender Zigaretten zu sehen waren. Und danach wurde er wieder verlegt, diesmal nach Tlyustenkhabl in eine Sechs-Mann-Zelle, und er war der siebte Insasse. Geschlafen wurde abwechselnd auf harten Holzpritschen oder auf dem Betonboden. Dort traf er einen weiteren politischen Gefangenen, einen Zeugen Jehovas, mit dem er sich gut verstanden hatte. Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist in Russland verboten; wer sich dazu bekennt, läuft Gefahr, inhaftiert zu werden. Nach zweieinhalb Wochen wurde er zurückverlegt in die Haftanstalt in Maykob. Holzpritschen oder auf dem Betonboden. H

Während der Zeit seiner Untersuchungshaft hatte die Deutsche Botschaft einen Brief an ihn geschrieben, doch dieser wurde ihm nicht ausgehändigt. Dafür erhielt er Besuch der „Russischen Menschenrechtskommission“, die nur Fragen stellte, die weder Anklage noch Haftbedingungen betrafen. In ihrem Bericht schrieben sie, dass es Kevin gut gehe und keine Rechtsverletzungen festgestellt wurden.

Schematische Zeichnung des Gerichtssaals im Hauptverfahren Kevin Lick (Gezeichnet von Kevin Lick) 1-Richterin, 2-Staatsanwalt, 3-Pflichtverteidigerin, 4-Gerichtsschreiberin, 5-Mutter von Kevin, 6-Angeklagter Kevin im Käfig (Aquarium), 7-Bewaffnete FSB-Beamte

Alle drei Monate gab es – im Rahmen der Ermittlungen, wie es hieß – einen Haftprüfungstermin, und er wurde vor eine Kommission vorgeladen. Kevin wurde eine Pflichtverteidigerin zugewiesen, die ihn drängte, das vorgelegte Protokoll zu unterschreiben, andernfalls seine Mutter bedrängt werde. Am (?) fand die Hauptverhandlung vor einem Gericht in Maikob statt. Er beschrieb die Situation in der nachfolgenden Zeichnung. Der Gerichtssaal befand sich im Keller des Gerichtsgebäudes; das Verfahren wurde videoüberwacht. Die Richterin hatte den Rang der Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts. Kevin befand sich in einer vergitterten Zelle, dem sogenannten Aquarium. Im Raum standen zwei mit Maschinenpistolen bewaffnete FSB-Beamte.

Für das Hauptverfahren waren 12 Gerichtstage angesetzt, die zwischen Okober und Dezember 2022 stattfanden. Der Staatsanwalt verlas die Anklage. Rede und Gegenrede fanden überwiegend zwischen der Richterin und der Pflichtverteidigerin statt. Wenn der Richter Kevin direkt ansprach, durfte er antworten. Die Pflichtverteidigerin machte Kevin und seiner Mutter deutlich, dass eine Verurteilung unausweichlich sei und sie für die Mindeststrafe von vier Jahren plädiere. Eine Verurteilung wegen Landesverrats bedeutet für einen Volljährigen mindestens zwölf Jahre bis lebenslange Haft, für Minderjährige mindestens vier Jahre bis zehn Jahre Haft. Einen Tag vor der geplanten Verkündung des Urteils rief der Staatsanwalt die Pflichtverteidigerin an und frug sie, ob sie erreicht habe, was sie wollte. Diese nebulöse Frage fand ihre vorläufige Antwort am nächsten Tage, als der Staatsanwalt, noch bevor Kevin sein Schlusswort sprechen sollte, einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin stellte, die daraufhin den Gerichtssaal verließ. Einen Tag später stand ein neuer Richter dem Gericht vor. Der Staatsanwalt forderte angesichts des Alters von Kevin vier Jahre und sechs Monate Haft. Der neue Richter sprach am 27.12.2022 das Urteil: Gemäß § 275 wegen Landesverrats vier Jahre Haft im Straflager. Da die Pflichtverteidigerin Berufung gegen das Urteil einlegte, blieb Kevin bis zum Berufungsverfahren am 3./4. April 2023 in Maikob in Untersuchungshaft. Bei anderer Gerichtsbesetzung, aber exakt den gleichen bewaffneten FSB-Beamten dauerte das Berufungsverfahren 20 Minuten mit der Bestätigung des Urteils: vier Jahre Haft im Straflager.

Üblich ist, so Kevin, dass rechtskräftig verurteilte Gefangene auf Gefängnisse in einem Radius von 300 km um den Wohnsitz der Familie verlegt werden. Das gelte aber nicht für Gefangene, die rechtskräftig wegen Landes- oder Hochverrats verurteilt worden seien; sie könnten auch auf Gefängnisse in einer Entfernung von 2500km und mehr verlegt werden.

Dass der Transport zum Straflager bereits ein Teil der Strafmaßnahme ist, zeigt der Weg dorthin in Etappen unterschiedlicher Länge und mit Umwegen.

Verlauf und Stationen des Gefangenentransports mit Kevin Lick zum Lager nach Welsk – tatsächliche Transportstrecke mit Umwegen ca. 3500 km: Maykob – Krasnodar – Wolgograd – Woronesch – (Tambow) – Jaroslawl – Archangelsk – Welsk Karte entnommen aus Diercke-Schulatlas, Georg Westermann-Verlag 127. Auflage (Streckenverlauf des Gefangenentransports eingearbeitet von Karl Hafen)

Bis Mai 2023 blieb Kevin Lick im Untersuchungsgefängnis und dann begann der Gefangenentransport mit Auto und Zug zum Zielort Welsk
Kevin Lick schildert jede einzelne Etappe mit Zwischenaufenthalt in Details:

Maykob nach Krasnodar – ca. 100 km entfernt – Transport mit einem Gefangenentransporter, keine Handschellen, keine besonderen Vorkommnisse.

Von Krasnodar ging es weiter mit dem Zug, dem ein Gefängniswagon angehängt wurde, nach Wolgograd, Entfernung etwa 700 km. Im Zugwagon gab es zwei Zellen und Aufenthaltsräume für die Wachleute. In den Zellen waren die Gefangenen nicht gefesselt. Das Zellenmobiliar bestand aus Holzpritschen, zwei mal drei übereinander auf denen man sitzen oder liegen konnte. Die Zugfahrt dauerte gut 24 Stunden. Den Wachleuten schienen die Gefangenen egal zu sein, niemand sah nach den Gefangenen. In Krasnodar ging es für sechs Tage in ein Gefängnis. Jeder Gefangene hatte ein eigenes Bett, doch es war mangels Wasser und entsprechend fehlender Waschmöglichkeiten und Hygiene die Ruhr ausgebrochen.

Von Wolgograd dann weiter nach Woronesch – Entfernung ca. 500 km Luftlinie, aber wegen der Umwege ca. 800 km -, wo die Gefangenen in einem unterirdischen Gewölbekeller eines Gefängnisgebäudes untergebracht worden waren. Hier machte Kevin zum ersten Mal Bekanntschaft mit mafiosen Strukturen des kriminellen Strafgefangenen-Milieus, denn sein Ruf als jüngster Gefangener, der jemals wegen Landesverrat verurteilt worden war, eilte ihm voraus. Ein Strafgefangener (56 Jahre alt) stellte sich ihm vor und sagte Kevin, dass er wisse, nach welchem Paragrafen er verurteilt worden sei, und klärte ihn über das dreistufige Kastensystem im Gefängnis auf. Grundsätzlich erhielten die Kriminellen ihre Strafakte ausgehändigt. Wer neu in ein Gefängnis kommt, wird von den Mitgefangenen gedrängt, die Urteilsgründe offenzulegen und sich darüber auszutauschen. Danach bemisst sich dann die Zugehörigkeit zu Kasten. Es gibt drei Kasten: die unterste Kaste der Unberührbaren – z.B. solche die wegen Kindesmissbrauch, sexueller Abartigkeiten und anderer strafbewehrter sexueller Handlungen verurteilt worden waren. Sie müssen die niedersten Dienste wahrnehmen, wie Boden und Latrinen putzen oder ähnliche. Diesen durfte keiner die Hand geben oder irgendetwas von ihnen entgegennehmen, was zu Körper- oder Handkontakt führt. Eine Berührung führe zur Herabstufung in diese Kaste für den, der mit den Unberührbaren in Kontakt getreten war. Die zweite Kaste – genannt die Rote Kaste – ist die Kaste der Handlanger der obersten Kaste – der sogenannten Schwarzen Kaste oder Männerkaste. Diese Schwarze oder Männerkaste erteilen Aufträge, die die der Roten Kaste zu erfüllen haben. Die Mitglieder der obersten Kaste stehen auch meistens in gutem Kontakt mit den Wachleuten und geben selbst diesen – je nach Gefängnisgröße – auch Befehle oder korrumpieren die Wachleute. Der Mann, der Kevin ansprach, gab ihm zu verstehen, dass sein Fall als Jüngster, dazu mit ausländischem Pass, für die oberste Kaste interessant sei und von ihr ihm gegenüber keine Gefahr ausgehe und sie seine Wege verfolgen.

Von Woronesch ging es weiter mit dem Zug über zwei Tage und einem Umweg mit Zwischenstopp in Tambow nach Jaroslawl – ca. 1000 Reisekilometer. In Jaroslawl blieb Kevin etwa eine Woche in einem Gefängnis, wo er – wie er es mir gegenüber ausdrückte – selbst korrumpierbar wurde, als man ihm ein Telefon zusteckte, womit er die deutsche Botschaft anrufen konnte. Doch in der Deutschen Botschaft fand er keinen Gesprächspartner. Den er dort erreichte, kannte ihn nicht und verweigerte auch die Weiterverbindung. Das blieb nicht unbeobachtet; es gab wegen des Telefons eine Razzia, doch das Telefon wurde nicht gefunden.

Von Jaroslawl ging es in einer Nachtfahrt in wenigen Stunden nach Archangelsk – Entfernung etwa 400 km – mit Weiterfahrt nach Welsk zum Lagerkomplex EK 14 (Hinweis in eigener Sache: Bereits 1991 berichtete die IGFM-Mitarbeiterin Wanda Wahnsiedler in der Zeitschrift Menschenrechte Nr. 5 ausführlich über ihren Besuch dieses Lagers Nr. 14 zusammen mit Bürgerechtlern und ehemaligen politischen Gefangenen sowie Pressevertretern). Kevin Lick kam am 27. Juni 2023, also nach einem über einen Monat dauernden Transport, im Straflager an. Die Gefangenen verließen den Zug durch ein Spalier schwer bewaffneter Wachleute, die – so schien es Kevin Lick – den Befehl hatten, sofort zu schießen, wenn einer auch nur Zentimeter „aus der Reihe tanzte“. Er wurde zur Registrierung zu einer neunköpfigen Kommission gerufen, zwei von diesen waren Psychologen. Dort wurde ihm sein Rucksack mit seinem wertvollsten Besitz, seinen Büchern, weggenommen; einen Monat hatte er gut 10 kg Bücher mitgeschleppt, und nun das! Vom Leiter wurde er sogleich „begrüßt“ mit den Worten. „Hier wird es nicht einfach für Dich sein!“ Es wurden allgemeine Regeln vorgetragen und dann der dazugehörende „Katalog der 500 Regeln“ für den internen Gebrauch zur Verhängung von Zusatz- und Sonderstrafen vorgestellt. Sonderbestrafung gab es in der Regel nach drei Verwarnungen. Und wie schnell das geht, wurde Kevin an Nichtigkeiten klar wie z.B.: einen Wachmann nicht gegrüßt, eine Verwarnung, wobei der Wachmann bestimmt, ob er begrüßt wurde oder nicht. Nach der dritten Verwarnung ein Tag Karzer. Ob es aber nur ein Tag ist oder gleich mehrere, das bestimmen die Wächter. So berichtete Kevin von einem Vorfall, dass er in den Karzer musste wegen unerlaubten Rauchens. Und eben an diesem Tage hatte seine Mutter ein Paket mit drei Fleischkonserven geschickt. Das Paket und auch die Dosen wurden geöffnet; ein Wächter verlangte, dass Kevin neun Tage im Karzer bleiben soll, doch die Gefängnisleitung entschied auf vier Tage, so dass die Konserven noch genießbar waren, als er den Karzer verlassen konnte. Karzer bedeutete, nicht nur in Einzelhaft weggesperrt zu sein, wobei am Tag das Bett an die Wand gekettet wurde, so dass man sich nicht hinlegen konnte, sondern vor den Karzer wurde eine Musikbox aufgestellt, über die zwischen 5 Uhr morgens und 21 Uhr abends Musik in voller Lautstärke abspielte. Im ersten Monat – so Kevin Lick – gab es täglich Schikanen.
Neue Gefangene kamen nach Ankunft 14 Tage in Quarantäne. Der Tagesablauf: Der Tag begann um 6 Uhr morgens, dann 3 x am Tag Appell, wobei man seinen Namen, den des Vaters und den Grund der Strafe aufsagen musste, danach Sport. Nach Verlegung in den Regel-Strafvollzug kam er in eine Gemeinschaftszelle mit 12 Betten, jedoch während der gesamten Haftzeit belegt mit mindestens 24 und höchstens 36 Gefangenen. Man musste sich arrangieren, was bei der auch dort herrschenden Kasteneinteilung für einzelne Gefangene extrem schwierig war. An einer Seite der Zelle gab es eine kleine Freigangzone.

Zu den Mahlzeiten befragt, antwortete Kevin Lick, dass es dreimal am Tag Griesbrei auf Wasserbasis gab: Zum Frühstück Griesbrei, zum Mittag gab es Suppe und Griesbrei mit Fisch (teils roh, in jedem Falle blieben die Innereien im Fisch) und abends Griesbrei. Dazu gab es Brot, das von allen Gefangenen in irgendeiner Weise „geklaut“ und unter der Kleidung versteckt wurde. Wer erwischt wurde, kam in die Strafzelle. Da bei Kevin Lick Unterernährung festgestellt wurde, hatte er Anrecht auf eine Zusatzration Fleisch von 20 Gramm täglich.

Zu den grundsätzlichen Schikanen gehörte, dass die Gefangenen einen Befehl der Lageradministration zu unterschreiben hätten, dass sie die gegen sie verhängte Strafe anerkennen. Wer sich weigere, werde der untersten Kaste zugeordnet. In seiner Zelle fand Kevin Lick einen kleinen Zettel mit der Aufforderung, nicht zu unterschreiben, weil der Befehl eben nicht nur die Anerkennung der Strafe verlangte, sondern eine zusätzliche Passage enthielt, wonach die Administration den Freibrief erhielt, mit dem Gefangenen zu machen, was sie wolle. Kevin hatte also nicht unterschrieben und wurde deswegen in ein anderes Gebäude verlegt. Dort wurde er von einem Mitgefangenen angesprochen, der ihm versicherte, dass ihm nichts geschehen werde, wenn er unterschreiben würde. Kevin war sich nicht sicher, wie er sich verhalten solle und erkundigte sich bei anderen Gefangenen nach dieser Person. Er erfuhr, dass diese Person wohl zu der Kaste gehört, die das Sagen hatte. Irgendwer hatte Interesse an der Sicherheit Kevins, und er unterschrieb. Wie wertvoll diese Sicherheitsgarantie war, erfuhr er, als zwei Mitinsassen, die als russische Soldaten in der Ukraine gekämpft hatten, erfuhren, weswegen Kevin Lick verurteilt worden war, und sie ihn unter Druck setzen wollten, und von Mitgefangenen zurückgehalten wurden.

Das Straflager war ein Lager mit Zwangsarbeit. Wer die Arbeit verweigert, kommt in eine Strafzelle oder wird in einem eigenen Gebäude für die Arbeitsverweigerer separiert. Was dort passiert, konnte Kevin Lick nicht beantworten. Auf dem Gelände des Lagers gab es drei Produktionshallen, eine für Textil, eine zur Holzverarbeitung für den Hausbau, eine für Metallverarbeitung, wo überwiegend Stühle, Tische und Zäune hergestellt wurden. Es wurde im Dreischichtbetrieb gearbeitet. Kevin Lick wurde der Näherei zugeteilt und hatte Tagesschicht. Die Halle Textilverarbeitung arbeitete für einen externen Textilbetrieb. Der Vorarbeiter war selbst Strafgefangener. Ein Auftraggeber habe sich einmal bei der Administration beschwert, dass offensichtlich Reißverschlüsse von den Gefangenen gestohlen würden. Das war nur teilweise richtig. Die Häftlinge bastelten aus Stoff und Reißverschlüssen schmale Mäppchen zum Schutze des wichtigsten Werkzeugs in der Haft: dem eigenen Löffel, den man alleine schon aus Hygienegründen ständig bei sich mitführte, und wenn man ihn in die Hose oder in die Socken steckte, dann war das mit Schutzhülle schon angenehmer.

Wenn es keine Arbeit gab, und das war die überwiegende Zeit seiner Haft der Fall, dann wurden die Gefangenen in die Zellen eingeschlossen. Er habe dann Bücher gelesen, die ihm seine Mutter geschickt habe. Es habe wohl eine Bücherei gegeben, aber da hätten dann eher Kinderbücher gestanden als Literatur. Seine Mutter habe ihm Schulbücher geschickt, mit dem er sich habe auf dem Laufenden halten können.

Kevin konnte im Zuge einen internationalen Gefangenenaustausch nach einer Gesamthaftzeit von 17 Monaten am 27. Juli 2024 das Straflager verlassen. Am 1. August kam er in Haftkleidung und mit geschorenen Haaren in Deutschland an.

Er besucht aktuell die 12. Klasse eines Gymnasiums und wird im nächsten Jahr Abitur machen. Bevor er ein Studium beginnt, möchte er dann zuerst eine Auszeit nehmen. Sein Berufswunsch ist die Diplomatie, am liebsten beim Auswärtigen Amt, oder Journalismus, aber das werde sich dann ergeben.

Ich habe Kevin Lick im Rahmen der Jahresversammlung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte am 11./12. April 2026 gehört und befragt, seine Persönlichkeit, seine Beherrschtheit und seine starke Ausdrucksweise kennengelernt, und ich bin mir sicher, er wird einen erfolgreichen Weg beschreiten.