Gesundheitlich angeschlagene Menschen haben je nach Krankheit unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche. Deshalb gibt es für pflegebedürftige Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf viele Unterstützungsangebote.

Ob nach einem Unfall, bei psychischen oder körperlichen Erkrankungen und Einschränkungen: Irgendwann stellt man fest, dass sich der Alltag nicht mehr wie gewohnt alleine bewältigen lässt. Dann ist es wichtig, sich Hilfe zu holen. Doch welche Möglichkeiten haben Betroffene und Angehörige?

Welche finanziellen Zuschüsse gibt es bei Pflegebedürftigkeit?

Es gibt für pflegebedürftige Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf viele Unterstützungsangebote © rawpixel.com auf Freepik.com

Jeder Pflegeversicherten, der einen Pflegegrad besitzt oder nachweislich Unterstützung benötigt, hat Anspruch auf Pflegeleistungen. Dank finanzieller Unterstützung sollen Pflege und Betreuung der Betroffenen erleichtert und gleichzeitig deren Selbständigkeit und Lebensqualität gefördert werden. Wichtig ist, dass die Pflegeversicherung nicht für Kosten aufkommt, welche auch ohne Pflegebedürftigkeit entstehen würden. Welche Leistungen einem zustehen, kann man in einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erfahren. Auf eine individuelle Pflegeberatung besteht ein Rechtsanspruch, wenn Versicherte einen Pflegegrad beantragt haben und hilfsbedürftig sind. Die Höhe der Leistung hängt vom festgestellten Pflegegrad ab.

Diese Pflegeleistungen gibt es:

  • Pflegegeld (ab Pflegegrad 2 sofern Angehörige oder Privatbetreuer zuhause die Pflege übernehmen)
  • Ambulanten Pflegeleistungen/Pflegesachleistungen (Bei anerkanntem Pflegegrad besteht ein Anspruch wenn man sich zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst betreuen lässt)
  • Tages- und Nachtpflege (ambulante Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2)
  • Kurzzeitpflege (Pro Jahr stehen 1.774 Euro für bis zu 8 Wochen zur Verfügung)
  • Verhinderungspflege (Pro Jahr 1.612 Euro für bis zu sechs Wochen wenn sich pflegende Angehörige in Urlaub befinden oder krank sind)
  • Stationären Pflegeleistungen (bei Versorgung in einem Pflegeheim)
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Bis zu 40 % des Anspruchs auf Pflegesachleistungen können alternativ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ausgegeben werden)
  • Kombinationsleistungen (sofern Pflegebedürftige sowohl von Angehörigen oder Freunden und einem professionellen Pflegedienst betreut werden und zuhause leben)
  • Hilfsmitteln (Möglich ist die Erstattung von Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühlen sowie weiteren im Hilfsmittelverzeichnis aufgelisteten erstattungsfähigen Hilfsmitteln)
  • Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (monatlich bis zu 40 Euro für Desinfektionsmittel, Handschuhe, Bettschutzunterlagen etc.)
  • Hausnotruf (Für die Installation gibt es einmalig 10,49 Euro, ab Pflegegrad 1 monatlich 25,50 Euro für den laufenden Betrieb)
  • Zuschüssen für die Wohnraumanpassung (Barrierearmer oder barrierefreier Umbau wird mit bis zu 4.000 Euro gefördert)
  • Wohngruppenzuschuss (Zahlung eines Einrichtungszuschusses von einmalig 2.500 Euro sofern die Versorgung in einer ambulant betreuten Wohngruppe stattfindet)
  • Pflegeleistungen durch Angehörige (In kostenlosen Pflegekursen werden Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegern Grundlagen des Pflegewissens vermittelt)

Wie kann ein Alltagsbetreuer helfen?

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem bekannten Umfeld bleiben. Mittlerweile gibt es so viele Hilfsangebote, dass eine häusliche Pflege in immer mehr Fällen möglich und vertretbar ist. Man sollte jedoch nicht unterschätzen, dass die Pflege eines geliebten Menschen für Angehörige eine körperliche und emotionale Belastung sein kann. Umso wichtiger ist es, nach Angeboten zur Unterstützung im Alltag Ausschau zu halten. Ein gutes Beispiel dafür ist der Alltagsbetreuer. Alltagsbetreuer sind ausgebildete Fachkräfte, die hilfsbedürftige Menschen im Alltag unterstützen.

Die seelische und soziale Betreuung durch einen Alltagsbetreuer wird immer wichtiger. Denn aufgrund des Fachkräftemangels bleibt Pflegekräften oftmals nicht genug Zeit, auf alle Bedürfnisse ihres Patienten einzugehen. Mit einer zusätzlichen Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI kann diese Lücke geschlossen werden. Zu den Aufgaben einer Betreuungskraft zählen:

  • Freizeitgestaltung wie Malen, Basteln oder Backen
  • ein offenes Ohr für die Belange und Sorgen haben
  • die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern
  • im Alltag assistieren
  • Bewegung fördern
  • Ausführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
  • Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen

Was hat es mit dem Entlastungsbetrag auf sich?

Seit 2017 erhält jeder Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad und der Alltagskompetenz den so genannten Entlastungsbetrag. Dieser liegt bei bis zu 125 Euro monatlich. Eingesetzt werden kann das Geld für verschiedene Angebote, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und die Pflegenden entlasten sollen.

Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag gehören folgende:

Betreuungsangebote

Unterstützung gibt es etwa mit Betreuungsangeboten, zu denen Gruppen- oder Einzelbetreuung im Rahmen von Betreuungsgruppen und Tagesbetreuungen zählen. Zum Beispiel haben Pflegebedürftige mit Demenz einen besonderen Betreuungsbedarf.

Angebote zur Entlastung im Alltag

Ist es nicht mehr möglich, den Haushalt selbständig zu bewältigen, kann man hierfür Unterstützung anfordern. Praktische Hilfe gibt es beispielsweise beim Waschen, Kochen, Putzen oder Einkaufen. Ebenso wahrgenommen werden können Hilfen zur Tagesstrukturierung oder Freizeitgestaltung, für den Besuch von Ärzten und anderen Dienstleistern. Üblicherweise übernimmt diese Aufgaben ein Alltagsbetreuer.

Angebote zur Entlastung von Pflegenden

Pflegende Angehörige oder Freunde sind meistens einer hohen Belastung ausgesetzt. Sie sollten sich deshalb bei Bedarf Hilfe durch eine Pflegebegleitung holen. Ein solcher Pflegebegleiter hilft bei der Organisation der Pflege ohne selbst zu pflegen. Zudem kann er eine beratende Position einnehmen und emotionale Unterstützung im Pflegealltag bieten.

Der Entlastungsbetrag wird von der Pflegekasse zusätzliche zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gezahlt. Wenn man den monatlichen Betrag nicht ausschöpft, kann man diesen innerhalb eines Kalenderjahres in die Folgemonate mitnehmen. Nicht verbrauchte Beträge können am Ende des Kalenderjahres in das darauffolgende Halbjahr übertragen werden.

Wie und wo findet man jemanden, bei dem man zusätzliche Betreuungsangebote wahrnehmen kann? Neben Krankenpflegediensten und ambulanten Pflegediensten gibt es Anlaufstellen im Rahmen von Familien- und Seniorenservice, Vereine, Helferkreise und Nachbarschaftsdienste. Damit die Kosten auch von der Krankenkasse oder Pflegekasse bezahlt werden, muss der Anbieter eine gesetzliche Zulassung haben. Anbieter und Adressen lassen sich auch bei gesetzlichen und privaten Krankernkassen, regionalen Pflegestützpunkten sowie im Internet finden.

Pflegende Angehörige: Auch die eigene Gesundheit zählt

Depressionen, Burnout, andere psychische Erkrankungen oder Demenz schränken die Lebensqualität von Betroffenen stark ein. Was dabei jedoch oft vergessen wird: Auch die Angehörigen leiden unter den Folgen der Erkrankung. Vor allem dann, wenn man die Pflege übernimmt, ist es wichtig, auch auf die eigene Gesundheit zu achten. So birgt etwa die Betreuung eines Menschen mit schweren Depressionen das Risiko, dass auch die eigene Verfassung beeinträchtigt wird und man seine eigenen Energiereserven verbraucht. Damit das nicht passiert, haben wir ein paar Tipps für die Entlastung pflegender Angehöriger zusammengetragen:

  • Entlastungsmöglichkeiten jeder Art nutzen um die Energie für den anstrengenden Alltag mit der Erkrankung aufzusparen. Nachbarn oder Freunde können kleine Erledigungen abnehmen. In Selbsthilfegruppen können sich Angehörige untereinander austauschen und sich wertvolle Tipps an die Hand geben.
  • Wann immer möglich, sollte man sich bewusst eine Auszeit nehmen, in der man sich nicht mit der Erkrankung befasst. Dann steht ausschließlich das eigene Wohl im Mittelpunkt!
  • Das Erkennen der eigenen Belastungsgrenze ist besonders wichtig. Ansonsten riskieren pflegende Angehörige, eine Depression oder ein Burnout zu entwickeln.
  • Bewegung an der frischen Luft macht den Kopf frei und schüttet Glückshormone aus. Und davon kann man in anstrengenden Zeiten nie genug haben.
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