Es gibt zahlreiche Indizien, über die Außenstehende auf einen möglichen Missbrauch von Kindern schließen können. Doch das Erkennen alleine ist noch keine aktive Hilfe. Der instinktive Reflex, sich nicht einmischen zu wollen, ist einer der häufigsten Gründe dafür, dass Kindesmissbrauch unerkannt bleibt und die Leiden der Opfer fortdauern. Dabei ist es gar nicht so schwer, durch eigenes Handeln den Teufelskreis zu durchbrechen und das Kind aus einer ausweglosen Lage zu befreien.

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Vielfach besteht bei Beobachtern, die Anzeichen auf Missbrauch entdecken, die Befürchtung, sie könnten die Verdächtigen durch falsche Anschuldigungen in Schwierigkeiten bringen. In dieser Phase besteht ja allenfalls ein Verdacht, der alles andere als erhärtet ist. Trotzdem ist es ratsam, erste Schritte einzuleiten, um eventuelles Leid abzuwenden. In Abwandlung eines bekannten Rechtsgrundsatzes gilt hier das Prinzip: Im Zweifel für das Kind.

Nur Erwachsene können Missbrauch beenden

Das betroffene Kind hat keine Möglichkeiten, sich wirksam gegen einen eventuellen Missbrauch zu wehren. Die polizeilichen Beratungsstellen empfehlen, sofort nach dem ersten Verdacht konsequente Schritte einzuleiten. Welche das sind, hängt von der Art und Weise ab, wie der Missbrauchsverdacht entsteht.

Nicht immer haben Außenstehende die Möglichkeit, mit dem Kind ins Gespräch zu kommen, bei dem sie Missbrauch vermuten. Ist das der Fall, sollten bei der Unterhaltung einige grundsätzliche Regeln gelten.

Dass Missbrauch erst möglich wird, hängt vielfach mit der mangelnden öffentlichen Aufmerksamkeit im Vorfeld pädophiler Straftaten zusammen. Insbesondere die sozialen Medien sind seit langer Zeit auch Brutstätten für kinderpornographische Netzwerke – meist die Einstiegsdroge für spätere sexuelle Gewalttäter.

Erst die KI-basierte Filterung hochgeladener Inhalte kann wirksam dazu beitragen, verdächtiges Material zu erkennen und menschlichen Moderatoren vorzulegen. Sie bestimmten dann darüber, ob tatsächlich Kinderpornographie vorliegt oder nur harmloses Bildmaterial, beispielsweise aus dem Urlaub. Dass dazu das Ideal eines freien Internets in einem Teilbereich tangiert wird, sollte angesichts des ungeheuren Leides von Kindern, die Opfer sexueller Gewalt werden, keine Rolle spielen.

Die Befragung zur vermuteten Misshandlung sollte sanft und ohne äußeren Druck erfolgen. Das Kind sollte nur das erzählen müssen, was es zu erzählen bereit ist. Besonders wichtig: den Schilderungen Glauben schenken und Beeinflussung durch eigene Formulierungen vermeiden.

Bohrendes Nachfragen ist kontraproduktiv und führt in der Regel dazu, dass das Kind sich wieder verschließt und zu keiner weiteren Kommunikation bereit ist. Ebenso schädlich sind Vorwürfe, beispielsweise die Frage, warum das Kind so lange geschwiegen hat.

Vielfach ergibt sich keine Gelegenheit, mit dem Kind direkt zu kommunizieren. Sind verdächtige Anzeichen vorhanden, beispielsweise merkwürdige Verletzungen oder ungewöhnliche Verhaltensweisen, ist dennoch der nächste Schritt angesagt.

Erster Anlaufpunkt: die Beratungsstelle

Kindesmissbrauch zu vermuten, stellt für viele Menschen eine außergewöhnliche Situation dar, mit der schwer umzugehen ist. Daher sollte der erste Kontakt in der Regel mit einer Beratungsstelle für Kindesmissbrauch erfolgen. Die entsprechende Einrichtung in der Nähe lässt sich im Internet recherchieren. Alternativ empfiehlt sich ein Anruf beim Zentralen Hilfetelefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530.

Die Beratungsstelle hilft Beobachtern von möglichem sexuellem Missbrauch dabei, die geeigneten nächsten Schritte einzuleiten. Dazu gehört auch die Frage, ob eine polizeiliche Anzeige anzuraten ist, oder ob zuvor noch andere Maßnahmen sinnvoller wären.

Prävention hilft Leid vermeiden

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