Belarus: Harte Verfolgung junger Regimekritiker schafft ein Klima der Angst
von Karl Hafen
Fall der Schülerin Aliaksandra Pulinovich sorgt international für Empörung – Europäisches Parlament fordert ihre Freilassung

MINSK/BRÜSSEL. Der Fall der belarusischen Schülerin Aliaksandra Pulinovich steht exemplarisch für die zunehmende Repression gegen junge Regimekritiker in Belarus. Menschenrechtsorganisationen werfen den Behörden vor, Minderjährige mit Hilfe von Antiterror- und Extremismusgesetzen zu kriminalisieren und dadurch ein Klima der Angst zu schaffen. Das Europäische Parlament hat nun die sofortige Freilassung der inzwischen 19-Jährigen gefordert.
„Der Fall Aliaksandra Pulinovich wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards auf“, erklärte Olga Karatch von der Menschenrechtsorganisation „Nash Dom“ („Unser Haus“) in einer Mitteilung an die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Besonders betroffen seien die Rechte von Minderjährigen, das Recht auf ein faires Verfahren sowie das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung.
Aliaksandra Pulinovich, geboren am 12. Februar 2007, war Schülerin einer Minsker Sekundarschule, als sie am 12. Januar 2024 im Alter von 16 Jahren direkt in ihrer Schule festgenommen wurde. Anschließend brachten Sicherheitskräfte sie in eine Polizeistation nach Brest. Ihrer Mutter wurde zunächst mitgeteilt, die Jugendliche werde nach einer Aussage wieder freigelassen. Eine Begleitung ihrer Tochter wurde ihr jedoch verweigert. Kurz darauf erfuhr die Familie, dass Aliaksandra eines schweren Verbrechens beschuldigt werde und in Einzelhaft in einem Untersuchungsisolator untergebracht worden sei. Erst zehn Tage später durfte ihre Mutter sie erstmals besuchen. Anschließend wurde die Jugendliche in Untersuchungshaft überstellt. Am 30. April 2024 rückte der Fall in den Mittelpunkt eines staatlichen Fernsehbeitrags. Darin wurde Aliaksandra gemeinsam mit fünf weiteren Minderjährigen vorgeworfen, eine anarchistische Gruppierung namens „Schwarze Nachtigallen“ gegründet und Sabotageakte gegen Belarus und Russland vorbereitet zu haben. Die Behörden stellten zudem Verbindungen zur Ukraine und deren Sicherheitsdiensten her. Menschenrechtler sehen jedoch erhebliche Widersprüche im Verfahren. Nach Angaben von „Nash Dom“ begannen die eigentlichen Ermittlungen erst nach der Ausstrahlung des Fernsehbeitrags. Während des Verfahrens wurde Aliaksandra volljährig, wodurch ihre Mutter ihre Rolle als gesetzliche Vertreterin verlor. Die späteren Gerichtsverhandlungen fanden vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Bei der Hauptverhandlung im September 2025 lauteten die Anklagepunkte auf Hochverrat, Vorbereitung terroristischer Handlungen sowie Gründung beziehungsweise Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung. Im Oktober 2025 wurde das Urteil verkündet: zehn Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe in einer Strafkolonie. Öffentlich bekannt wurde das Urteil jedoch erst Ende Dezember. Kritiker werfen den staatlichen Medien vor, den Fall vor allem propagandistisch genutzt zu haben. Statt sich auf konkrete Beweise zu konzentrieren, sei eine Atmosphäre ständiger Bedrohung durch die Ukraine beschworen worden. Die von Aliaksandra eingelegte Berufung wurde am 6. Februar 2026 zurückgewiesen.
Heute sitzt die junge Frau in der Strafkolonie Nr. 4 in Homel ein. Als offiziell eingestufte „Terroristin“ unterliegt sie zusätzlichen Einschränkungen bei Korrespondenz, Paketempfang und finanzieller Unterstützung. Nach Angaben ihrer Eltern bestand das eigentliche „Verbrechen“ ihrer Tochter darin, Antikriegs- und Protestparolen wie „Zyvie Belarus“ („Es lebe Belarus“), „Stop War“ oder „Slava Ukraini“ auf Mauern gesprüht zu haben. Die Familie hat Menschenrechtsorganisationen ausdrücklich erlaubt, Fotos ihrer Tochter öffentlich zu verwenden, um auf ihren Fall aufmerksam zu machen.
Internationale Aufmerksamkeit erhielt der Fall zuletzt durch das Europäische Parlament. Am 18. Juni 2026 verabschiedeten die Abgeordneten mit großer Mehrheit eine Entschließung zur Lage politischer Gefangener in Belarus. Darin fordern sie die sofortige und bedingungslose Freilassung von Aliaksandra Pulinovich sowie aller politischen Gefangenen des Landes. Die Resolution wurde mit 504 Stimmen angenommen; lediglich vier Abgeordnete votierten dagegen, 55 enthielten sich. Das Parlament verurteilte ausdrücklich den Einsatz von Antiterror- und Antiextremismusgesetzen zur Kriminalisierung friedlicher Proteste und von Antikriegshaltungen, insbesondere unter Jugendlichen. Zudem forderten die Abgeordneten ein Ende von Folter, Isolationshaft, eingeschränktem Zugang zu Anwälten und Familienangehörigen sowie die Untersuchung von Todesfällen und Misshandlungsvorwürfen in Haft. Zugleich machte das Parlament deutlich, dass die Freilassung politischer Gefangener und ein Ende der Repression Grundvoraussetzungen für einen politischen Dialog oder eine wirtschaftliche Annäherung an das Regime von Machthaber Alexander Lukaschenko seien. Die Europäische Union und ihre internationalen Partner wurden aufgefordert, den Druck auf die Verantwortlichen zu erhöhen und die Bemühungen um die Freilassung politischer Gefangener zu verstärken.
Für die Menschenrechtsorganisation „Nash Dom“ ist die Entschließung ein wichtiges Signal. Die Organisation hatte in den vergangenen Monaten eine internationale Solidaritätskampagne für Aliaksandra Pulinovich und andere jugendliche Angeklagte im Fall der „Schwarzen Nachtigallen“ durchgeführt. Die Aktivisten kündigten an, ihren Einsatz fortzusetzen, bis alle betroffenen Jugendlichen und politischen Gefangenen in Belarus freigelassen sind.
Der Fall Aliaksandra Pulinovich zeigt nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen eindrücklich, wie weit die belarusischen Behörden bei der Verfolgung von Regimekritik inzwischen gehen – selbst wenn diese von Minderjährigen ausgeht.
Spendenkonto Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) bei der SozialBank AG Köln: IBAN: DE 93 3702 0500 0001 4036 00 Swift-BIC: BFSWDE33XXX



