Zu dichtes Auffahren gehört zu den Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen. Wir informieren über die rechtlichen Konsequenzen und erklären, wie Autofahrer den richtigen Sicherheitsabstand bestimmen.

DichtAuffahren
Minimaler Abstand und Lichthupe: Das kann teuer werden.

Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen kann. Denn ein zu geringer Sicherheitsabstand stellt eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen dar. Daher wird der richtige Abstand von der Polizei mit Videoaufzeichnungen überwacht und dokumentiert.

Wie bemisst sich der richtige Abstand?

Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss so groß sein, dass der Fahrer das eigene Auto auch anhalten kann, wenn der Vordermann unerwartet abbremst. Dies ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn der „halbe“ Tachowert als Abstand nicht unterschritten wird. Das bedeutet: Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h sind mindestens 40 Meter Abstand nötig.

Wir empfehlen folgende Faustformel für die eigene Abstandsmessung: Ist der Vordermann an einem Leitpfosten vorbeigefahren, zählt man zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten nach dieser Zeitspanne erreicht, ist der Abstand korrekt.

Bußgelder bei fehlendem Sicherheitsabstand

Das Bußgeld berechnet sich nach der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit:

  • Über 80 bis 100 km/h: Falls der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes beträgt, beläuft sich die Strafe auf 320 Euro und einen Punkt.
  • Über 100 bis 130 km/h: Weniger als 1/10 des halben Tachowertes bedeuten 320 Euro, zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot.
  • Über 130 km/h: Weniger als 1/10 des halben Tachowertes haben 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot zu Folge.

Wichtig zu wissen: Nur ein gefährdender Abstand wird sanktioniert. Das ist dann nicht gegeben, wenn der Abstand nur kurzfristig und vorübergehend unterschritten wird – wenn etwa Vorausfahrende abbremsen oder einscheren und der Fahrer nicht die Möglichkeit hat, den angemessenen Sicherheitsabstand wieder herzustellen, zum Beispiel durch vorsichtiges Abbremsen.

Nötigung im Straßenverkehr

Wenn nicht nur der Sicherheitsabstand fehlt, sondern auch extrem dicht aufgefahren wird, kann dies als Straftat – „Nötigung im Straßenverkehr“ – eingestuft werden. Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nur wenige Meter und wird der Vordermann mit Lichthupe über eine längere Strecke hinweg bedrängt, ermitteln die Behörden strafrechtlich gegen den Drängler. Neben einer hohen Geldstrafe hat der Verkehrssünder ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten.

Sepp Spiegl (Quelle: www.adac.de)

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