Schutz vor Einbrechern
Staat fördert Sicherheitsmaßnahmen der Bürger
Einbruchzahlen stark gestiegen – für Alarmanlagen und Co. gibt es nun Zuschüsse

Die Zahl der Einbrüche steigt in Deutschland seit Jahren kontinuierlich an, allein 2015 wies die bundesweite Kriminalstatistik eine Zunahme um fast zehn Prozent auf mehr als 167.000 Fälle aus. So alarmierend die Zahlen, so berechenbar sind die Täter. „Einbrecher suchen immer den einfachsten Weg, um in ein Haus oder eine Wohnung einzudringen“.
Palette an Maßnahmen ist möglich – einige werden gefördert
Die Palette sinnvoller Maßnahmen zur Verhinderung von Einbrüchen reicht vom DIN-geprüftem rein mechanischen Schutz über mechatronischen Einbruchschutz bis hin zu moderner Videotechnik und mechanischen oder elektronischen Türschließzylindern – am besten nach Beratung durch den Fachmann professionell installiert.
Die wachsende Bedrohung durch Einbrecher ist in aller Munde, nun hat auch der Staat reagiert und fördert Sicherheitsmaßnahmen der Bürger. Das Bundesbauministerium stellt in diesem und im nächsten Jahr dafür jeweils zehn Millionen Euro bereit. Die Förderung erfolgt konkret über das KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das entsprechende Angebot von einem Fachunternehmen stammt und die Systeme bestimmte DIN-Normen erfüllen. „Das Angebot muss zunächst bei der KfW eingereicht und von dieser genehmigt werden, erst dann kann die Maßnahme durchgeführt werden“.
Aktuelle Hinweise zum Zuschuss für private Eigentümer und Mieter:
- Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz an einem bestehenden Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1.500 Euro.
- Wer zusätzlich Maßnahmen zur Barrierereduzierung umsetzt (Kombiantrag), erhält einen erhöhten Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von mind. 200 Euro bis max. 6.250 Euro.
- Der Mindestinvestitionsbetrag für die Summe aller Maßnahmen liegt bei 2.000 Euro.
- Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Stellen Sie Ihren Antrag bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
- Nutzen Sie unser Antragsformular.
- Die Maßnahmen werden durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt.
So zeigen Sie Einbrechern die rote Karte:
An oberster Stelle Ihrer Planungen für Einbruchschutzmaßnahmen sollten mechanische Sicherungen stehen. Weit über ein Drittel aller Einbrüche bleiben im Versuchsstadium stecken, weil vorhandene Sicherungsmaßnahmen an Türen und Fenstern durch die Diebe nicht schnell genug überwunden werden können.
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren
- Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren
- Alarmanlage und Beleuchtung
- Überprüfung von Besuchern
Sepp Spiegl (Quelle: KfW und http://www.pressetreff.de)
Titelfoto: So alarmierend die Einbruchszahlen, so berechenbar sind die Täter. Sie suchen immer den einfachsten Weg, um in ein Haus oder eine Wohnung einzudringen.Foto: djd/ABUS