E-Rezept: Künftig kommen gesetzlich Versicherte noch komfortabler zum Medikament

In Zukunft wird es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit geben, E-Rezepte ganz einfach mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen. Foto: djd/gematik/rh2010 – stock.adobe.com

(djd). Rezepte aus der Arztpraxis nur mit der Versichertenkarte einlösen: Ab Sommer 2023 benötigen Patientinnen und Patienten nur noch ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), um elektronische Rezepte von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt direkt in der Apotheke einzulösen. Das geht auch bei verordneten Arzneimitteln im Rahmen einer Videosprechstunde. So wird die medizinische Versorgung noch komfortabler.

Schluss mit dem “rosa Zettel”

Und so funktioniert es: Die Ärztin oder der Arzt stellt im Rahmen der Sprechstunde in der Praxis oder per Video ein elektronisches Rezept (E-Rezept) aus. Diese Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. In der Apotheke ihrer Wahl müssen Versicherte dann nur ihre Gesundheitskarte in ein spezielles Kartenlesegerät einstecken. Alle gesetzlich Versicherten in Deutschland besitzen bereits eine elektronische Gesundheitskarte.

Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. Das Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert: Die eGK dient gewissermaßen als Schlüssel, um der Apotheke das Rezept aus der Praxis freizugeben. Die Apothekerin beziehungsweise der Apotheker kann nun das betreffende Rezept aufrufen und das Medikament aushändigen. Praktisch ist, dass auch noch nicht eingelöste Rezepte aus den letzten 100 Tagen der Versicherten einsehbar sind. So lassen sich mehrere Rezepte auf einmal einlösen – ohne Suche nach den Zetteln.

Kostenfreie App “Das E-Rezept”

Daneben gibt es weitere Einlösewege für das E-Rezept. Die kostenfreie App “Das E-Rezept” der gematik bietet besonders viele Vorteile und Flexibilität. Unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de finden sich alle Informationen dazu. Versicherte benötigen von ihrer Krankenkasse für die Freischaltung eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Ab Sommer 2023 wird es zudem möglich sein, sich über eine digitale Identität in die E-Rezept-App einzuloggen. Wer auch weiterhin einen Ausdruck zum E-Rezept haben möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf und kann seinen Arzt oder seine Ärztin darum bitten. Statt des bislang bekannten rosafarbenen Rezepts erhalten Patienten einen Papierausdruck mit Rezeptcode. In der Apotheke wird der Code abgescannt und die Kunden können dann ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.

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