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Das Berufsbild des Pflegepersonals galt bis vor wenigen Jahren als sehr unattraktiv und besonders junge Menschen konnten sich diesen Berufsweg meist nicht vorstellen. Seit Anfang 2020 wurde die Ausbildung zu einem Pfleger / einer Pflegerin durch die Bundesregierung neu geregelt. Nun weist diese einen generalisierten Charakter auf und soll so für junge Menschen attraktiver sowie lukrativer gestaltet werden. Die einzelnen, spezifischen Ausbildungen wurden abgeschafft und durch einen einheitlichen Bildungsweg mit der Möglichkeit einer Spezialisierung ersetzt. So existieren die gesonderten Ausbildungen der Altenpfleger/innen, der Krankenpfleger/innen und der Kinderpfleger/innen nicht mehr. Vielmehr sollen Auszubildende durch die neue Form der Ausbildung die Möglichkeit haben, im Versorgungsbereich und Gesundheitsbereich flexibel einsetzbar zu sein. Zudem ist die Ausbildung ab dem 1. Januar 2020 kostenfrei und stellt so für mehr junge Menschen eine lukrative Berufsoption dar. Welche Vorteile weist die neue Pflegeausbildung außerdem auf und welche Möglichkeiten gibt es, den Beruf eines Pflegers / einer Pflegerin zu ergreifen?

Allgemeine Änderungen der Pflegebranche

Die größte Änderung der letzten Jahre stellt die Umstellung der Ausbildung von Pflegern/innen dar, welche nun nicht mehr, je nach Spezialisierung getrennt, sondern gemeinsam ausgebildet werden. Ein Schwerpunkt kann im dritten Lehrjahr gesetzt werden. Zudem sind die Ausbildungsstätten verpflichtet, auch die Mitarbeiter, welche sich aktuell in der Ausbildung befinden, angemessen zu vergüten. Gemeinsam mit der kostenlosen Ausbildung kann dies für viele, besonders junge Menschen, einen lukrativen Verdienst bedeuten. Weiters wird die Anzahl der zu betreuenden Patienten auf Intensivstationen mit 2,5 Patienten / Patientinnen sowie nachts mit 3,5 Patienten / Patientinnen geregelt. Dies soll das Pflegepersonal entlasten und eine adäquate Versorgung der Kranken sicherstellen.

Die Änderungen beruhen auf dem, in den letzten Jahren entstandenen, Fachkräftemangel, welchen es dringend zu beheben gilt. Deshalb soll sowohl die Ausbildung als auch die Arbeit der Pfleger/innen attraktiver gestaltet werden, um die Lücken in der Rekrutierung des Personals zu schließen.

Welche Vorteile bringt die neue Ausbildung mit sich?

Aufgrund der Generalisierung ist es Pflegern/innen in Zukunft möglich, Menschen jeden Alters zu betreuen. Dadurch können sie insgesamt mehr Jobpositionen übernehmen und haben bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, da sie flexibel einsetzbar sind. Ein großer Pluspunkt der generalistische Pflegeausbildung ist zudem die kostenlose Ausbildung, die jeder angehende Pfleger / jede angehende Pflegerin in Anspruch nehmen darf. Ebenfalls spricht die krisensichere berufliche Aussicht für einen Job in der Pflegebranche. Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung sowie der steigenden Nachfrage hinsichtlich einer adäquaten, professionellen Versorgung lassen den Job der Pflegerin / des Pflegers zu einem Zukunfts-Job werden.

Weiters sind die Ausbildungsstätten dazu verpflichtet, die Lehrlinge angemessen zu entlohnen. Diese können sich so über ein branchengerechtes, lukratives Gehalt freuen. Die neue Ausbildung stellt außerdem die Möglichkeit bereit, eine Zwischenprüfung abzulegen, um den aktuellen Fortschritt nachweislich vorbringen zu können und durch zertifizierte Qualifikationen noch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Darüber hinaus ist die Ausbildung international ausgelegt und insbesondere an den europäischen Standards orientiert, wodurch das (temporäre) Arbeiten im Ausland für die angehenden Pfleger/innen leicht gemacht wird.

Wie ist die Pflegeausbildung aufgebaut?

Die Dauer der gesamten Ausbildung beträgt drei Jahre. Am Ausbildungsende ist eine staatliche Prüfung abzulegen, um den Beruf der Pflegerin / des Pflegers selbstständig ausführen zu dürfen. Während der Ausbildung sind ein Minimum von 1.200 Stunden Theorie sowie 2.500 Stunden Praxis vorgesehen, um die Auszubildenden optimal auf das spätere Berufsbild vorzubereiten. Dies ist auch der Grund, weshalb 10 Prozent des Praxisteils als Praxisanleitung zu absolvieren sind. Nach Abschluss der ersten beiden Jahre ist eine Zwischenprüfung abzulegen, wobei sie nicht bestanden werden muss, um die Ausbildung weiter fortzusetzen. Sie dient als Nachweis der Qualifikationen und als individuelle Überprüfung über den aktuellen Leistungsstand. Zudem hat man in einigen Bundesländern die Möglichkeit, im Zuge einer verkürzten Ausbildung, den Beruf des Pflegeassistenten / der Pflegeassistentin anzustreben.

Grundsätzlich steht es dem Pflegepersonal, dank der neuen Ausbildung, offen, in allen Pflegebereichen zu arbeiten. Dennoch gibt es während der Ausbildung Spezialisierungsmöglichkeiten, welche von Vorteil sind, wenn sich der / die Auszubildende bereits entschieden hat, in welchem Feld er / sie genau arbeiten möchte. Im dritten Ausbildungsjahr gibt es demnach die Möglichkeit zu wählen, ob die generalisierte Ausbildung weitergeführt wird, eine Vertiefung als Krankenpfleger/in angestrebt wird oder ein Beruf als Altenpfleger/in bevorzugt wird. Je nach der individuellen Wahl verlagern sich die Schwerpunkte und der zu lernende “Stoff” der Ausbildung. Sofern man sich für die generalisierte Pflegeausbildung entscheidet, schließt man diese als Pflegefachfrau / Pflegefachmann ab.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eines speziellen Pflegestudiums an einer Hochschule. So kann man den Beruf als Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit einem akademischen Hintergrund ausüben und bekommt hierzu den Titel BSc (Bachelor of Science) verliehen. Das Studium dauert drei Jahre, kann aber, sofern man bereits eine abgeschlossene Pflege-Berufsausbildung vorweisen kann, um die Hälfte verkürzt werden. Wie auch die Ausbildung ist der Studiengang in ganz Europa anerkannt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um die Ausbildung zum Pfleger / zur Pflegerin antreten zu dürfen, muss mindestens ein mittlerer Schulabschluss vorgewiesen werden können. Andernfalls ist es auch möglich die Ausbildung zu beginnen, sofern ein Hauptschulabschluss sowie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Pflegehilfskraft erlangt wurden.

Im letzteren Fall kann man sich den bereits erlangten Ausbildungsabschluss auch auf die neue Ausbildungszeit anrechnen lassen.

Was ändert sich an der Pflegeausbildung?

Die beiden wichtigsten Punkte sind hierbei die Aufhebung der Kosten sowie die Generalisierung der Pflegeausbildung. Sollte diese vor dem Jahr 2020 absolviert worden sein, besteht kein Grund sie zu erneuern. Alle bisher abgelegten Prüfungen und Abschlüsse behalten weiterhin ihre reguläre Gültigkeit. Auch, wenn die Ausbildung aktuell absolviert wird, kann diese nach der alten Regulierung zu Ende gebracht werden. In einzelnen Fällen ist ebenfalls ein Wechsel zur neuen Pflegeausbildung möglich. So kann der Status als Pflegefachfrau / Pflegefachmann angestrebt werden, ohne die Ausbildung komplett neu beginnen zu müssen. Wichtig ist es, sich hierbei mit der eigenen Ausbildungsstätte in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Lösung zu finden.

Sepp Spiegl

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