Maut-Dschungel EU: Wahres spart Bares

Jahresvignette in der Schweiz, 10-Tagespickerl in Österreich, streckenbezogene Gebühren in Frankreich: Die Mautsitten sind in jedem Land anders. Wer in Europa unterwegs ist, sollte sich deswegen vor seiner Reise gut informieren. Wir geben einen Überblick.
Eine neue Herausforderung in Sachen Maut stellt die zunehmende Digitalisierung dar. In England (London), Irland (Dublin) und seit Kurzem auch in Italien (nördlich von Mailand) gibt es Streckenabschnitte, für die sich Reisende bereits vorab im Internet registrieren müssen. Für Einheimische ist dies selbstverständlich, Touristen sind darauf häufig nicht vorbereitet.
Auch ohne Kreditkarte zu reisen, erschwert den Urlaub. An vielen französischen, italienischen und spanischen Mautstellen ohne Personal ist eine Barzahlung nicht mehr möglich. Ein weiteres Hindernis: Jedes Land hat sein eigenes Klassifizierungssystem. Autofahrer – insbesondere Gespannfahrer und Wohnmobilisten – sollten deshalb besonders gut informiert ihre Reise durch Europa antreten. Weitere länderspezifische Eigenheiten:
Frankreich
Fahrzeuge werden hier entsprechend ihres zulässigen Gesamtgewichts und ihrer Höhe in Klassen eingeteilt. Feste Aufbauten, wie die Aggregate von Klimaanlagen, werden dabei mit eingerechnet, Antennen und Dachboxen zählen nicht. Bei Mautstationen ohne Personal kann es daher zu falschen Höhenmessungen kommen.
- Unser Tipp: Kategorie sofort überprüfen und im Zweifelsfall das Mautpersonal rufen, um Fehler zu klären. Fehlerhafte Buchungen können allerdings auch gegen Vorlage der Quittung und einer Kopie des Fahrzeugscheins später noch reklamiert werden.
- Unser Tipp: Auf keinen Fall durchfahren ohne zu zahlen. Stattdessen Hilfeknopf drücken und Beleg anfordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden.
- Unser Tipp: Wer den Caravan auf dem Campingplatz lässt, sollte den Transponder unbedingt deaktivieren. Sonst zahlt er für den Pkw, der Schnell- und Bundesstraßen kostenfrei nutzen darf, die zusätzliche Maut, die nur für das Gespann zu entrichten wäre.
- Unser Tipp: Darauf achten, dass der Mietwagen mit einem Transponder ausgestattet ist.
- Unser Tipp: Vorab über die Einteilung informieren, denn bei Wohnmobilen bis 3,5 t zGG gibt es immer wieder Unklarheiten. Ist man mit der falschen Vignette unterwegs, wird ein Bußgeld fällig.
- Unser Tipp: Die Richtigkeit aller angeführten Daten, insbesondere des Kfz-Kennzeichens und der Gültigkeitsdauer genau überprüfen und erst dann den Kontrollabschnitt unterschreiben. Jede nachträgliche Änderung kostet fünf Euro. Wer einen Fehler nicht bemerkt, fährt ohne gültige Vignette und muss mit einer Nachzahlung von etwa 50 Euro rechnen. Wer die Nachzahlfrist versäumt, dem drohen etwa 200 Euro Strafe. Wichtig: Der Kontrollabschnitt sollte unbedingt zwei Jahre zu Beweiszwecken bei etwaigen späteren Reklamationen aufbewahrt werden
Sepp Spiegl (Quelle: www.adac.de)