Kennzeichen weg: Was tun?
In Deutschland kommt es jedes Jahr zu rund 160.000 Fällen von Kennzeichendiebstahl. Bei holpriger Fahrbahn kann ein Schild auch einmal verloren gehen. Was ist zu tun, wenn am Fahrzeug plötzlich ein Kennzeichen fehlt?

Ohne Kennzeichen ist die Weiterfahrt nicht zulässig. Es droht ein Bußgeld von 60 Euro. Möglicherweise drücken die Gesetzeshüter ein Auge zu, wenn man glaubhaft machen kann, dass das Nummernschild gerade erst abhandengekommen ist und man nur noch nach Hause fährt. Dabei kann auch ein provisorisches Pappschild nützen, denn es spricht gegen den Verdacht, dass man sich bewusst der Identifizierung zum Beispiel auf einem Blitzerfoto entziehen wollte. Ein Anspruch auf solche Nachsicht besteht aber nicht.
Das ist jetzt zu tun:
- Der Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichens ist sofort bei der Polizei anzuzeigen.
- Auch die Versicherung sollte umgehend informiert werden.
- Mit der polizeilichen Anzeigebestätigung kann man bei der Zulassungsbehörde, bei der das Kfz aktuell zugelassen ist, neue Schilder beantragen.
Um neue Kennzeichen zu bekommen, braucht es alle auch zur Fahrzeugzulassung notwendigen Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Falls das Fahrzeug einer Firma, einem Verein oder einer sonstigen juristischen Person gehört: Handels- oder Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- Das zweite Kennzeichen (falls noch vorhanden)
Neue Kennzeichen-Kombination
Die Zulassungsstelle teilt ein neues Kennzeichen zu. Die bisherige Kombination wird aus Sicherheitsgründen gesperrt, denn Diebe missbrauchen ihre Beute gern, um weitere Straftaten wie Spritklau an der Tankstelle oder Verschiebung gestohlener Autos zu begehen. Ob die Kaskoversicherung die Kosten für die neuen (Wunsch-) Schilder übernimmt, muss den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden.
Sepp Spiegl (Quelle: www.adac.de)