70 Jahre Gleichberechtigung

Film von Susanne Brahms und Rainer Krause

Die Gleichberechtigung von Frau und Mann verkündeten die Bundesrepublik und die DDR gleichermaßen vor 70 Jahren. In der Lebenswirklichkeit setzte sie sich allerdings mühsam durch und kam in Ost und West ganz unterschiedlich zur Geltung. In der Radio-Bremen-Dokumentation „Als Mutti arbeiten ging“ erzählen drei Generationen Ost und drei Generationen West – Großmutter, Tochter, Enkelin – von ihren Erfahrungen und erläutern ebenso anschaulich wie eindringlich, in welchen Lebensbereichen sich in sieben Jahrzehnten bei ihnen Entwicklungen zeigten, aber auch, wo es immer wieder und immer noch keine Gleichberechtigung gibt.

“Als Mutti arbeiten ging” © Radio Bremen/Willem van de Poll, National Archives of the Netherlands

Dabei war die Ausgangslage nach 1945 so verheißungsvoll: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Um diese fünf schlichten Worte hat die Juristin Elisabeth Selbert nach dem Zweiten Weltkrieg hartnäckig gerungen. Der hauptsächlich in Bonn tagende Parlamentarische Rat  hatte sich ursprünglich geweigert, die uneingeschränkte Gleichberechtigung ins Grundgesetz aufzunehmen. Selbert ging an die Öffentlichkeit, säckeweise Protestschreiben überfluteten die Väter des Grundgesetzes. So ist es der streitbaren Dame  zu verdanken, dass im Paragraph 3, Absatz 2 des (westdeutschen) Grundgesetzes die Gleichberechtigung im Mai 1949 schließlich doch verankert wurde.
Damit war die Zusicherung aber noch lange nicht umgesetzt. Frauen blieben nicht geschäftsfähig, wollten sie einen Beruf ausüben, musste ihr Gatte zustimmen. Die Rechtslage hinkte dem Grundgesetz noch lange hinterher. Die Hausfrau war das Ideal der Gesellschaft nach dem Krieg, Die Frau hatte schön zu sein, die Kinder geräuschlos großzuziehen und den Haushalt so zu führen, dass der Mann wenig davon mitbekam.

“Als Mutti arbeiten ging” © Radio Bremen/Margit Korge

So war es in Westdeutschland, in der DDR galt das genaue Gegenteil. Die Unterdrückung der Frau galt mit der Abschaffung des Kapitalismus als gesellschaftlich überwunden. Der sozialistische Staat garantierte die Gleichberechtigung der Frauen. In Artikel 7, Absatz 1 der DDR-Verfassung stand: “Mann und Frau sind gleichberechtigt.” Und gleich im Absatz 2 der entscheidende Satz, der für die zügige Umsetzung sorgte: „Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Damit war das Gesetz wesentlich fortschrittlicher als in der BRD. Frauen und Mütter sollten auch aus pragmatischen Gründen berufstätig sein, dem jungen sozialistischen Staat fehlten die Arbeitskräfte. Nur Hausfrau zu sein, war regelrecht peinlich!

Bekamen die Frauen in der DDR wirklich den gleichen Lohn wie die Männer? Haben westdeutsche Männer ihren Frauen tatsächlich verboten, arbeiten zu gehen? Haben die ostdeutschen Männer im Haushalt mit angepackt? Wie sehen die Enkelinnen die Rolle der Hausfrau heute? Welche Rolle spielte die Sexualität bei der Gleichberechtigung in Ost und West? Was waren die Meilensteine auf dem Weg zur Gleichberechtigung? Der Film von Susanne Brahms und Rainer Krause „Als Mutti arbeiten ging“ zeigt den steinigen Weg zur Gleichberechtigung, die bis heute noch zu wünschen übrig lässt.
Eine Produktion der Bremedia GmbH im Auftrag von Radio Bremen für Das Erste

 
Sendezeit: Das Erste: Mittwoch, 22. Mai 2019 | 23:30 
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