Geldgeschenke zu Weihnachten
Gibt es Grenzen oder Regeln?
Zu Weihnachten sind die Deutschen spendabel: Über 250 Euro geben sie laut Statistiken im Schnitt pro Kopf für ihre Lieben aus. Neben Gutscheinen liegt auch gerne mal Bargeld unter dem Weihnachtsbaum.
Darf ich ohne Weiteres Geld verschenken: Ab wann muss ich Schenkungen dem Finanzamt melden?
Kleinere Geldbeträge müssen dem Finanzamt nicht gemeldet werden. Sie können also getrost überschaubare Geldgeschenke Ihrer Verwandten zu Weihnachten annehmen oder auch selbst Geld verschenken.
Die Grenze, ab der Sie dem Finanzamt Geldgeschenke melden müssen, ist nicht in Stein gemeißelt. Die Ämter behandeln das unterschiedlich. Grundsätzlich stellen 20.000 Euro einen Richtwert dar, ab dem die Schenkung gemeldet werden sollte. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Finanzamt nach.
Geld verschenken: Dieser Freibetrag gilt
Ziel der Meldung von größeren Schenkungen ist, dass das Finanzamt überprüfen kann, ob eine etwaige Steuerpflicht besteht. Diese variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkenden und der beschenkten Person. Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag.
So können grundsätzlich Eltern ihren Kindern und Stiefkindern jeweils bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Bei Eheleuten liegt die Grenze sogar bei 500.000 Euro. Großeltern haben die Möglichkeit ihren Enkelkindern immerhin noch 200.000 Euro steuerfrei zu übertragen. Unter Geschwistern, geschiedenen Ehegatten und allen übrigen Erwerbern liegt der Betrag mit 20.000 Euro wesentlich darunter.
Eine wichtige Besonderheit bei Schenkungen liegt darin, dass die steuerlichen Freibeträge alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden können. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren von einer Person zu einer anderen werden zur Feststellung der Steuerpflicht aufaddiert. Schenkt zum Beispiel eine Mutter ihrem Kind innerhalb von zehn Jahren einmal 350.000 Euro und noch einmal 60.000 Euro, so wird der Freibetrag überschritten. Die den Freibetrag übersteigenden 10.000 Euro werden dann steuerpflichtig. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist kann dann aber wieder der volle Betrag verschenkt werden, ohne dass Steuern anfallen. Wer also langfristig plant und beabsichtigte Schenkungen zeitlich streckt, kann Vermögen steuergünstig übertragen – nicht nur zu Weihnachten!
Kindern Geld schenken: Das gibt es zu beachten
Ist der Beschenkte minderjährig, so sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, in der Regel die Eltern, bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsbefugt und haben die Verantwortung. Hierbei gilt jedoch immer der Grundsatz: Das geschenkte Geld gehört ausschließlich dem Kind. Eltern können es nicht für sich selbst ausgeben, sondern nur nutzen, wenn dies dem Kind zugutekommt, zum Beispiel, wenn sie davon für ihr Kind einen Auslandsaufenthalt oder einen Führerschein finanzieren.
Quelle: https://bankenverband.de/