Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grund­steuerwert­bescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.
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