„Beide Seiten haben signalisiert, dass diese Idee auf dem Tisch liegt“
Ukraine-Experte Balázs Jarábik über das Treffen zwischen Trump und Putin in Alaska, einen möglichen Gebietstausch und das Einfrieren des Krieges.
Keine vorübergehende Gebrauchsüberlassung bei Anmietung einer Wohnung wegen Studiums
Wird eine Wohnung wegen eines Studiums angemietet, so spricht dies regelmäßig wegen der Dauer eines Studiums gegen eine vorübergehende Gebrauchsüberlassung im Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Bei fehlender Nachweisbarkeit des Eingangs der Mietzahlung müssen Mieter umgehend erneute Überweisung vornehmen
Weist der Vermieter auf den fehlenden Eingang der Mietzahlung hin und können die Mieter den Zahlungseingang nicht nachweisen, müssen sie umgehend eine erneute Überweisung vornehmen.
Eigenbedarfskündigung während laufenden Streits über Mieterhöhung spricht für fehlendes Nutzungsinteresse
Eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung ist unwirksam. Dies ist etwa der Fall, wenn während eines laufenden Streits über eine Mieterhöhung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird. Ein echtes Interesse an einer Eigennutzung ist in einem solchen Fall nicht anzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.
Bei Mietermehrheit muss Kündigung gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden
Hat eine Wohnung mehrere Mieter, so muss die Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn der weitere Mieter nur zu Sicherungszwecken im Mietvertrag aufgenommen wurde. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.
Sachbeschädigungen durch einen Mieter
Begeht ein Mieter eine Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters, so stellt dies eine schwere Vertragsverletzung dar. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, da eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Bestandsschutzverstärkende Klausel in Mietvertrag bindet auch neuen Erwerber
Beinhaltet ein Mietvertrag über eine Wohnung eine bestandsschutzverstärkende Klausel, wonach das Mietverhältnis vom Vermieter nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden kann, so bindet dies auch den neuen Erwerber. Eine Eigenbedarfskündigung ist dann nicht ohne weiteres möglich. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Kein Kündigungsrecht wegen Überlassen der Wohnung an Tochter
Überlassen die Mieter einer Wohnung diese ihrer Tochter und nutzen sie die Wohnung weithin als Zweitwohnung, so steht dem Vermieter kein Kündigungsrecht wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters nach Androhung von Gewalt gegenüber Nachbarn
In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Mieter einer Wohnung in Berlin im Jahr 2021 fristlos gekündigt. Hintergrund dessen war, dass der Mieter einen Nachbarn zweimal mit einem Holzknüppel gedroht hatte, nachdem dieser sich wegen zu lauter Musik nach Mitternacht beschwert hatte. Da sich der Mieter weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob der Vermieter schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.
Vermieter ist an versprochene Räumung von Teilen des Mobiliars gebunden
Ab 01.07.2019 mieteten die Kläger für sich und ihre Kinder ein Einfamilienhaus in München-Obersendling von der Beklagten. Die Nettomiete betrug gestaffelt zunächst monatlich 2.300 Euro, 70 Euro Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie nach dem Mietvertrag 50 Euro für "Miete für Garage/Stellplatz". Der Mietvertrag enthält unter anderem folgende Regelungen:"…2. Das Haus wird möbliert vermietet, sämtliches Inventar steht im Eigentum der Vermieterin. 3. Nicht eingebaute Möbelstücke im Haus, die von den Mietern nicht benötigt werden, entfernt die Vermieterin nach Absprache.