Gesellschaft

Eigen­bedarfs­kündigung während laufenden Streits über Mieterhöhung spricht für fehlendes Nutzungsinteresse

Eine vorgeschobene Eigen­bedarfs­kündigung ist unwirksam. Dies ist etwa der Fall, wenn während eines laufenden Streits über eine Mieterhöhung eine Eigen­bedarfs­kündigung ausgesprochen wird. Ein echtes Interesse an einer Eigennutzung ist in einem solchen Fall nicht anzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.
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