Ein klassischer Fehler provoziert beim Nebel-Blindflug viele Unfälle

Manche Autofahrer reagieren bei Nebel instinktiv – und begehen einen klassischen Fehler Foto: dtd/thx

(dmd). Es ist wie ein Blindflug. Autofahren im Nebel gehört nicht umsonst zu den gefährlichsten Situationen, mit denen man hinter dem Steuer konfrontiert werden kann. In vielen Fällen führen sie zum Tod. Es ist also unter Umständen überlebenswichtig, sich bei der Fahrt durch die weiße Suppe an ein paar Regeln zu halten – und ein Fehlverhalten auf jeden Fall zu vermeiden.

Es sind die Monate zwischen September und Dezember, in denen das Wetterphänomen am häufigsten auftritt – und leider auch am häufigsten zu tragischen Situationen auf der Straße führt. 64 Prozent aller schweren Nebelunfälle ereigneten sich laut Statistischem Bundesamt zwischen 2011 und 2015 in dieser Zeit. Registriert wurden dabei 3277 Nebelunfälle. 107 der Unfallbeteiligten überlebten nicht.

Meist handelt es sich um Auffahrunfälle. Sie werden oft durch ein klassisches Fehlverhalten im Nebel provoziert. Autofahrer suchen in der weißen Suppe einen Orientierungspunkt: die Rücklichter des vorausfahrenden Autos. Dabei nähern sie sich zu sehr. Und werden unter Umständen gleichzeitig von hinten von den Scheinwerfern eines anderen Fahrers geblendet, der ebenso reagiert. Die Autos fahren viel zu dicht hintereinander in einer unübersichtlichen Situation. Kommt es zu einer Bremssituation, kann meist nur auf die Lichtsignale des Vordermanns reagiert werden. Und das in vielen Fällen zu spät.

Deshalb gilt als Grundregel, auch empfohlen vom ADAC: Orientieren Sie sich nicht am Vordermann, sondern an der eigenen Sicht, die sich wiederum auf den rechten Fahrbahnrand konzentrieren sollte. Daran kann man auch gut erkennen, wie weit man überhaupt noch sehen kann. In der Regel klafft zwischen den Leitpfosten ein Abstand von 50 Metern. Beträgt die Sicht weniger als das, darf nach der Straßenverkehrsordnung Paragraph 3, Absatz 1 nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Die Zahl 50 ist auch wichtig für den Umgang mit den Nebelschlussleuchten: Sie dürfen nur bei einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Sind sie im Einsatz, ist ebenfalls eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h erlaubt. Das Abblendlicht sollte jedoch beim ersten Kontakt mit dem Nebel in Aktion treten.

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