Nach Glühwein nicht ans Steuer
In der Vorweihnachtszeit kontrolliert die Polizei verstärkt Autofahrer. Denn Besucher von Weihnachtsmärkten unterschätzen oft die Wirkung von Glühwein und fahren noch, nachdem sie welchen getrunken haben. Das gefährdet den Verkehr und kann teuer werden.

Glühwein, Grog und Punsch sind die Klassiker unter den Getränken auf den Weihnachtsmärkten. Doch Vorsicht: Die Auswirkungen der Getränke auf die Fahrtüchtigkeit werden viel zu häufig unterschätzt. Unser Rat: Nehmen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel, anstatt mit dem Auto zum Christkindlmarkt zu fahren. Die Polizei nimmt Ihnen den Führerschein bei alkoholtypischen Fahrfehlern – wie Schlangenlinienfahren – bereits ab 0,3 Promille ab.
Die Geschwindigkeit der Alkoholaufnahme hängt nicht nur davon ab, ob der Magen-Darm-Trakt gefüllt ist, sondern auch von der Tagesform jedes Einzelnen. Bei leerem Magen findet die Aufnahme schneller statt. Wärme und Zucker können die Aufnahme von Alkohol und dessen Wirkung beschleunigen. Heißer Glühwein macht daher schneller betrunken als kalter Wein.
Generell hängt die Alkoholkonzentration beim jedem Einzelnen von verschiedenen Faktoren ab wie Alter, Gewicht und Geschlecht. Verlässliche Aussagen darüber, wie viele Tassen Glühwein ein Mensch trinken kann, ohne angeschwipst zu sein, gibt es nicht.
Heftige Mischung
Ungleich gefährlicher wird es, wenn Sie neben Alkohol noch Medikamente gegen eine Erkältung oder Grippe einnehmen. Dabei können unkalkulierbare Wechselwirkungen auftreten, die eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr bereits nach geringen Mengen Alkohol unmöglich machen.
In der Vorweihnachtszeit kontrolliert die Polizei in vielen Städten verstärkt. Wer mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1500 Euro, einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten und zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Quelle: www.adac.de