Gesellschaft

Keine getrennte Kündigung einer zusammen mit der Wohnung angemieteten Garage

Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung, der mit dem Mieter zugleich einen separaten Vertrag über die Anmietung einer Garage abschließt, den Garagenmietvertrag nicht alleine kündigen kann, weil dieser mit dem Mietvertrag über die Wohnung eine Einheit bildet.
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Gesellschaft

Verwertung eines Geschwindigkeits­mess­ergebnisses ohne Speicherung

Der Beschwerdeführer war Betroffener in einem Bußgeldverfahren, in dem ihm ein Geschwindigkeitsverstoß (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften nach Toleranzabzug um 70 km/h) vorgeworfen wurde. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mittels eines mobilen Messgerätes des Typs PoliScan Speed M1. Bei diesem Messgerät werden kontinuierlich Laserimpulse ausgesendet, die vom Fahrzeug reflektiert und vom Gerätesensor erfasst werden und aus denen die Gerätesoftware sodann Position und Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet.
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Beruf

Absehen vom Fahrverbot nur bei tragfähigen Feststellungen zum Vorliegen einer besonderen Härte

Das Überschreiten der zulässigen Höchst­geschwindigkeit um mind. 41 km/h indiziert grundsätzlich die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat. Davon kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte vorliegen. Der Verlust des Arbeitsplatzes kann im Einzelfall eine solche unverhältnismäßige Härte darstellen. Dies bedarf jedoch der ausführlichen Begründung und Darlegung der zugrundliegenden Tatsachen.
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Gesellschaft

90.000 € Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall mit nicht verkehrssicheren Mietwagen

Die verschulden­sunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache kann für die Verletzung von Kardinalpflichten nicht durch Allgemeine Geschäfts­bedingungen ausgeschlossen werden. Zu diesen Kardinalpflichten gehört beim Mietwagenvertrag die Überlassung eines Fahrzeugs, dessen technischer Zustand das sichere Fahren insbesondere durch funktionsfähige Lenkung und Bremsen gewährleistet.
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Gesellschaft

Warum heißt die Marke so? Heute: Mustang

Das erste Mustang-Auto war ein Ford – könnte man denken – ist aber falsch! Der erste Mustang mit Motor hatte zwar auch schon 145 PS, war aber ein deutscher LKW von Krupp. Und selbst das ist nur halb richtig. Von 1946 bis 1951 erschienen die Krupp-LKWs unter der Marke “Südwerke”, bezogen auf die Produktionsorte in Bayern. Der erste Mustang hieß 1951 also „Mustang Südwerke“. Ab 1952 wurde die Dachmarke Krupp für die LKW-Sparte des Stahlunternehmens reaktiviert. Deren Fahrzeuge trugen fast alle Tiernamen: So gab es neben dem Mustang die Modelle Tiger, Büffel, Elch und Widder. Nur das größte Modell hieß Titan.
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