Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den „Jahresbericht 2025/26“ der Behörde vorgestellt.

Kraftstoffpreise und Mineralölmärkte

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes vor seinem Dienstsitzin Bonn ©seppspiegl

Nach Beginn der Iran-Krise kam es auf den Kraftstoffmärkten zu erheblichen Preissteigerungen. Das Bundeskartellamt hat auf Grundlage des neuen Kraftstoffmaßnahmenpakets unmittelbar Ermittlungen aufgenommen. Seit Inkrafttreten der 12 Uhr-Regel überwacht die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe automatisch, ob Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Für die Sanktionierung von Verstößen sind die Länder zuständig. Das Bundeskartellamt erfasst mögliche Verstöße und übermittelt die Daten an die zuständigen Landesbehörden.

Digitalwirtschaft

In der Digitalwirtschaft stand 2025/26 unter anderem der Abschluss des Verfahrens gegen Amazon zu sogenannten Preiskontrollmechanismen im Mittelpunkt. Das Bundeskartellamt hat Amazon untersagt, die Preise von Händlern auf dem deutschen Amazon Marketplace in der bisherigen Form zu beeinflussen. Zudem hat das Bundeskartellamt erstmalig eine Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von bisher rund 59 Mio. Euro festgesetzt. Amazon hat Beschwerde eingelegt; das Verfahren ist beim Bundesgerichtshof anhängig. Weitere Verfahren gegen große Digitalunternehmen laufen. Hierzu zählt insbesondere das Verfahren zu Apples App Tracking Transparency Framework, in dem das Bundeskartellamt koordiniert mit mehreren europäischen Wettbewerbsbehörden vorgeht.

Die Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Künstliche Intelligenz spielen in verschiedenen Verfahren bereits eine Rolle. Dies gilt nicht nur mit Blick auf die Stärkung der Marktmacht digitaler Plattformen, sondern auch im Hinblick auf die Kooperation von Unternehmen bei der Bündelung von Daten, um KI-Modelle zu trainieren.

Kartellverfolgung

Die Kartellverfolgung bleibt eine Kernaufgabe des Bundeskartellamtes. Im Jahr 2025 wurden rund 18 Mio. Euro Bußgelder vereinnahmt. Es gingen 815 Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße ein. Das Bundeskartellamt führte vier Durchsuchungsaktionen in eigenen Verfahren durch; hinzu kamen sechs Durchsuchungen im Rahmen der Amtshilfe, u. a. für die Europäische Kommission.

Fusionskontrolle im Lebensmitteleinzelhandel

Ein Schwerpunkt der Fusionskontrolle liegt derzeit im Lebensmitteleinzelhandel. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von 36 tegut-Standorten durch Tante Enso freigegeben. Die Übernahmen weiterer umfangreicher Filialpakete durch Unternehmen des EDEKA-Verbunds sowie durch die REWE-Gruppe werden in laufenden Hauptprüfverfahren untersucht. Dabei prüft das Bundeskartellamt die Auswirkungen auf die Absatzmärkte des Lebensmitteleinzelhandels sowie auf die Beschaffungsmärkte. Im Jahr 2025 hat das Bundeskartellamt 876 Zusammenschlussvorhaben geprüft. Zwei Vorhaben wurden in Hauptprüfverfahren vertieft geprüft. Die Übernahme mehrerer Schlachthöfe von Vion durch die Tönnies-Gruppe wurde wegen erheblicher Wettbewerbsbedenken untersagt.

Energiepreisbremsen, Missbrauchsaufsicht und weitere Verfahren

Das Bundeskartellamt führt unter anderem Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola sowie gegen die EDEKA-Gruppe wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabatt- und Konditionenpraktiken. Weitere Verfahren betreffen Temu sowie Vodafone und deren Tochter Vantage Towers. Im Pressevertrieb hat das Bundeskartellamt die Pläne der Arbeitsgruppe „Fit-For-Future“ zur Reform des Presse-Grosso nach wesentlichen Verbesserungen des Modells gebilligt. Dabei standen insbesondere ein diskriminierungsfreier Zugang für alle Verlage sowie die flächendeckende Versorgung mit Presseerzeugnissen im Mittelpunkt. Die Verfahren im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen konnten abgeschlossen werden. Insgesamt wurden rund 218 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen an den Bundeshaushalt zurückgeführt. Zugleich hat sich gezeigt, dass sich die überwiegende Zahl der geprüften Unternehmen regelkonform verhalten hat.

Vergabekammern, Wettbewerbsregister und GWB-Novelle

Bei den Vergabekammern des Bundes wurden im Jahr 2025 132 Nachprüfungsanträge gestellt. Im Wettbewerbsregister waren rund 24.500 Unternehmen eingetragen, davon rund 7.850 Neueintragungen. Rund 7.600 Auftraggeber waren registriert; die Zahl der Abfragen lag bei rund 1.100 pro Tag.

Der Jahresbericht 2025/26 ist auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abrufbar.