von Karl Hafen

Vor 51 Jahren erklärte die DDR-Staatssicherheit die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte zur „Feindorganisation“. Ein Blick auf die damalige Repression zeigt Parallelen zu heutigen Methoden politischer Verfolgung in Russland.

Karl Hafen © privat

Am 17. September 1975 erklärte Erich Mielke, Minister für Staatssicherheit der DDR, die in Frankfurt am Main ansässige Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) zur „Feindorganisation“. Der Vorwurf lautete „Gefährdung der internationalen Beziehungen“. Mielke ordnete zugleich deren „wirksame und zielgerichtete Bekämpfung“ an. Die IGFM war 1972 in Frankfurt gegründet worden. Ihr Ziel war es, sich für politische Gefangene und Verfolgte hinter dem Eisernen Vorhang einzusetzen – insbesondere in der DDR und der Sowjetunion. Sie forderte die Freilassung politischer Gefangener, die Wiederherstellung ihrer Bürgerrechte und das Recht auf freie Ausreise. Dabei berief sich die Organisation auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 sowie auf die Menschenrechtsvereinbarungen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), die 1975 in Helsinki bekräftigt worden waren. Zu den Unterzeichnerstaaten gehörten auch die DDR und die Sowjetunion. Die IGFM nutzte die KSZE-Folgekonferenzen, um die Menschenrechtsverletzungen in den kommunistischen Staaten öffentlich zu machen. Beginnend mit der Konferenz von Belgrad 1977 übergab sie den Diplomaten der Teilnehmerstaaten regelmäßig detaillierte Berichte über politische Gefangene, verweigerte Ausreisegenehmigungen und Fälle, in denen Eltern aus politischen Gründen ihre Kinder verloren und diese gegen ihren Willen zur Adoption freigegeben wurden.

Die Stasi nimmt die IGFM ins Visier

Wie systematisch die DDR-Staatssicherheit gegen die Organisation vorging, zeigen interne Dokumente. Am 31. Juli 1979 berichtete Generalmajor Büchner, Leiter der Hauptabteilung VII des Ministeriums für Staatssicherheit, an Generalmajor Mittig, einen Stellvertreter Mielkes, über die geplante „politisch-operative Bearbeitung“ der IGFM. Büchner bezeichnete die Organisation als „extrem konterrevolutionäre Feindorganisation“ und verwies auf mehr als 100 Verbindungen zwischen der IGFM und DDR-Bürgern. Eine von der IGFM veröffentlichte Dokumentation über die Situation von Kindern in der DDR wurde von der Staatssicherheit als Versuch gewertet, die DDR vor der KSZE-Folgekonferenz in Belgrad zu „diskreditieren“. Das Vorgehen der Stasi zielte darauf ab, die IGFM als Organisation darzustellen, die im Auftrag westlicher Geheimdienste arbeite und Spionage betreibe. Zugleich sollte jeder DDR-Bürger, der Kontakt zu der Organisation aufnahm oder ihre Hilfe in Anspruch nahm, kriminalisiert werden. Die Staatssicherheit stützte sich dabei auf die nach der Strafrechtsreform von 1974 erweiterten Möglichkeiten der politischen Strafverfolgung. Unbestimmt formulierte Tatbestände ermöglichten es, missliebige Äußerungen, Kontakte und oppositionelle Aktivitäten strafrechtlich zu verfolgen.

Politische Strafgesetze als Instrument der Machtsicherung

Das zweite Strafrechtsänderungsgesetz der DDR schuf weitere Möglichkeiten, gegen Kritiker und oppositionelle Gruppen vorzugehen. Tatbestände wie „staatsfeindliche Hetze“ (§ 106 DDR-StGB) oder „staatsfeindliche Gruppenbildung“ (§ 107 DDR-StGB) konnten dazu genutzt werden, kritische Meinungen und oppositionelle Zusammenschlüsse zu verfolgen. Auch Kontakte zu westlichen Medien konnten kriminalisiert werden. DDR-Bürger, die sich beispielsweise mit Hilferufen an westdeutsche Medien wandten, mussten mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wer öffentlich die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR kritisierte, konnte wegen „öffentlicher Herabwürdigung“ verfolgt werden. Die Staatssicherheit erhielt damit ein Instrumentarium, mit dem politische Gegner nicht nur überwacht, sondern auch juristisch verfolgt werden konnten. In internen Anweisungen wurde ausdrücklich gefordert, Beweise dafür zu sammeln, dass die IGFM im Sinne von Landesverratsdelikten oder „staatsfeindlicher Hetze im schweren Fall“ gegen die DDR tätig sei. Besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Versuch, die Organisation als geheimdienstlich gesteuert darzustellen. Der Leiter der Hauptabteilung IX forderte, möglichst viele Fakten zu sammeln, welche die IGFM als „geheimdienstlich aufgezogene, durchsetzte und gesteuerte Einrichtung“ kennzeichnen sollten.

Parallelen zu Russland

Die Geschichte wirft die Frage auf, welche Lehren sich daraus für den Umgang mit heutigen autoritären Staaten ziehen lassen. Auffällig sind aus Sicht der IGFM insbesondere Parallelen zwischen dem Vorgehen der DDR-Staatssicherheit und der politischen Repression im heutigen Russland. Die Stasi verstand sich selbst als Nachfolgerin der sowjetischen Tscheka. Auch im heutigen Russland wird auf diese Tradition des sowjetischen Geheimdienstes Bezug genommen. Kritiker der russischen Führung sehen darin eine politische Kontinuität, die über symbolische Bezüge hinausgeht. Ähnlichkeiten werden insbesondere bei der Verwendung bewusst weit gefasster rechtlicher Bestimmungen gesehen. Kritiker der russischen Regierung verweisen darauf, dass auch dort Gesetze gegen sogenannte „extremistische“ oder „staatsfeindliche“ Aktivitäten, gegen unerwünschte Organisationen und gegen kritische Äußerungen eingesetzt werden. Betroffen sind unter anderem Menschen, die den Krieg gegen die Ukraine kritisieren, oppositionelle politische Aktivitäten entfalten oder sich an ausländische Organisationen wenden. Auch Angehörige politischer Gefangener, Menschenrechtsorganisationen und unabhängige Medien stehen unter erheblichem staatlichem Druck. Die Parallele zur DDR liegt dabei weniger in einer Gleichsetzung der politischen Systeme als in einem wiederkehrenden Muster: Ein Staat definiert politische Gegner als Bedrohung, versieht Organisationen mit entsprechenden Etiketten, schränkt ihre Handlungsmöglichkeiten ein und nutzt weit gefasste gesetzliche Bestimmungen, um Kritik strafrechtlich zu verfolgen.

Menschenrechtsarbeit trotz Repression

Auch die IGFM reagierte bereits in den 1970er-Jahren auf die neuen Möglichkeiten der politischen Strafverfolgung. Sie fasste die einschlägigen Bestimmungen in einem Flugblatt zusammen und erläuterte DDR-Bürgern, wie sie sich im Falle einer Anzeige verhalten sollten. Den Betroffenen wurde empfohlen, über die Vorgänge zu berichten und Informationen an die IGFM, westliche Politiker und Medien weiterzugeben. Das mehrseitige DIN-A5-Flugblatt wurde Briefen in die DDR beigefügt und über Kontaktleute innerhalb der DDR verbreitet. Nach Darstellung der Organisation wurde es tausendfach verteilt. Damit versuchte die IGFM, trotz Überwachung und Repression Informationen über politische Verfolgung aus der DDR nach außen zu bringen.

Was bleibt aus der Geschichte?

Mehr als fünf Jahrzehnte nach der Einstufung der IGFM als „Feindorganisation“ stellt sich die Frage, welche Bedeutung diese Erfahrungen für die Gegenwart haben. Die Dokumente der DDR-Staatssicherheit zeigen, wie schnell Menschenrechtsarbeit von einem autoritären Staat als politische Bedrohung interpretiert und kriminalisiert werden kann. Gerade deshalb bleibt die Erinnerung an die politischen Verfolgungen der DDR und der Sowjetunion relevant. Menschenrechtsorganisationen wie die IGFM verstehen ihre heutige Arbeit auch als Konsequenz aus diesen Erfahrungen. Umso kritischer blickt die Organisation auf die wachsende Unterstützung für Wladimir Putin und seine Politik in Deutschland. Aus ihrer Sicht zeigt sich darin, dass historische Erfahrungen mit politischer Repression, der Einschränkung von Meinungsfreiheit und der Verfolgung Oppositioneller nicht bei allen die gleiche Wirkung entfalten. Die Geschichte der IGFM in der DDR ist damit nicht nur ein Kapitel der Vergangenheit. Sie ist zugleich eine Erinnerung daran, wie wichtig es ist, Menschenrechte, Meinungsfreiheit und politische Pluralität auch dann zu verteidigen, wenn dies unbequem ist.