Wer haftet bei Brandstiftung am Auto?
Bei den Krawallen während des G20-Gipfels in Hamburg sind viele Autos der Anwohner demoliert oder zerstört worden. Dabei ist oft hoher Sachschaden entstanden. Das müssen Betroffene laut ADAC Autoversicherung jetzt wissen.
Wurde das Auto durch Brandstiftung während der Krawalle zerstört, ist es unwahrscheinlich, dass der Täter ausfindig gemacht und für den Schaden belangt wird. In diesem Fall springt die Teilkaskoversicherung ein, in der Regel muss man mit einer Selbstbeteiligung zwischen 150 und 300 Euro rechnen. Autobesitzer ohne Teilkaskoversicherung bleiben auf dem Schaden sitzen, denn die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kommt für diesen Schaden nicht auf.
Wurde das Auto nicht durch Feuer zerstört, sondern durch Vandalismus beschädigt (z.B. abgetretene Spiegel, zerbrochene Scheiben oder aufgeschlitzte Reifen), hilft nur eine Vollkaskoversicherung. Auch diese beinhaltet in der Regel eine Selbstbeteiligung von 300 Euro. Nach Regulierung des Schadens durch die Vollkaskoversicherung muss der Versicherungsnehmer allerdings mit einer Erhöhung der Versicherungsprämie rechnen.
Was wird erstattet?
Wenn die Versicherung den Schaden des zerstörten oder beschädigten Fahrzeugs reguliert, wird meist nur der Zeitwert des Wagens ersetzt. Dagegen können Kaskoversicherungen mit Kaufpreisentschädigung den kompletten Kaufpreis erstatten.
Befanden sich im Auto Navigationsgeräte, Handys oder Gepäck, so werden diese nicht von Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen, da die Versicherung nur für den Schaden an fest eingebauten Teilen aufkommt.
Das müssen Betroffene jetzt tun
Melden Sie den Vorfall bei der Polizei und machen Sie eine Schadenanzeige bei der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung. Sollte der Täter ermittelt werden können, so kann ihm gegenüber ein entsprechender Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. Die Anzeige bei der Polizei ist auch meist Voraussetzung für eine Schadenübernahme durch die Kaskoversicherung.