Das neue Jahr 2024 bringt viele Veränderungen in verschiedenen Bereichen. Einiges wird teurer, doch es kommen auch finanzielle Entlastungen auf uns zu. Was sich ändert, lesen Sie hier im Überblick.

Das ändert sich für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger ab 2024

© Mohamed Hassan auf Pixabay.com

Rund 5,5 Millionen Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten ab Januar 2024 mehr Geld. Die Änderung wird folgendermaßen gestaffelt:

  • Alleinstehende erhalten 61 Euro mehr, also 563 Euro pro Monat.
  • Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 471 Euro statt bisher 420 Euro.
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag erhalten 357 Euro.
  • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren bekommen 390 Euro.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt im Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.
Auch die Obergrenze für Minijobs steigt: von 520 auf 538 Euro im Monat.
Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Mai 2024 auf 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 Euro für Pflegefachkräfte.
Auch die Renten werden im Juli 2024 voraussichtlich wieder steigen – laut offizieller Prognose um 3,5 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es erst im Frühjahr.

Einkauf-Änderung ab 2024: Pfand ab Januar auch für Milchprodukte Pflicht

Besonders beim Einkaufen müssen Verbraucher im neuen Jahr mit einigen Umstellungen rechnen. Los geht es bereits ab dem 1. Januar 2024. Dann müssen Kunden nämlich für Milchprodukte tiefer in die Tasche greifen. Der Grund dafür ist recht simpel – und im Sinne der Nachhaltigkeit: Laut einer neuen Verordnung wird das Pfandsystem weiter ausgedehnt. Heißt konkret: Für Milchprodukte, die in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen verkauft werden, gibt es dann einen Pfand-Zuschlag von 25 Cent.

CO2-Preis steigt deutlich

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ursprünglich war lediglich eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, durch das entstandene Loch im Bundeshaushalt wurde nun kurzfristig die deutlichere Steigerung vereinbart. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um rund 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern. Das Instrument der CO2-Bepreisung wurde 2021 eingeführt, der Preis steigt planmäßig jedes Jahr. Allerdings war die Steigerung 2023 wegen der hohen Energiepreise vorübergehend ausgesetzt. Mit der CO2-Bepreisung will man Anreize schaffen, um den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern.

Ab 2024 steigt der Mindestlohn für Azubis und Pflegekräfte

Auszubildende können sich ab 2024 über eine positive Veränderung ihrer Finanzen freuen. Ab Januar soll die Mindestvergütung steigen. Ausbildungsverträge dürfen dann im ersten Ausbildungsjahr die Grenze von 649 Euro nicht mehr unterschreiten. Im zweiten Ausbildungsjahr sind es 766 Euro und im dritten Ausbildungsjahr mindestens 876 Euro.

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

2024 wird die Obergrenze für Minijobs erhöht

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Änderungen ab 2024 beim Personalausweis und Reisepass

Und auch weitere, wichtige Dokumente sind im Jahr 2024 von einer Änderung betroffen: Bei Reisepass und Ausweis gibt es eine Neuerung, die wirklich jeden betrifft. Zumindest jeden, der ab November 2024 eines der sogenannten „hoheitlichen Dokumente“ neu beantragt: Ab dem 1. November 2024 wird es den Herstellern dieser Dokumente erlaubt sein, diese direkt an die Meldeanschrift der antragstellenden Person zu senden. Der Besuch bei einer Behörde fällt somit weg.

Pflicht zum Führerscheintausch

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss ihn bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Bei der Führerscheinstelle gibt es gegen eine Gebühr in Höhe von etwa 25 Euro bis 35 Euro einen neuen Führerschein im Kartenformat. Wer den “Lappen” nicht rechtzeitig umtauscht, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

“Tethered Cap” für Plastikflaschen wird Pflicht

Ab Juli 2024 müssen Einweg-Plastikflaschen und Tetrapaks eine feste, nicht mehr abtrennbare Verschlusskappe haben. Dann werden die sogenannten Tethered Caps (“angebundene Kappen”) Pflicht für PET-Getränkeverpackungen mit einem Volumen von bis zu drei Litern, also etwa für Wasser, Limonade und Milch. Hintergrund ist eine neue EU-Vorgabe, die für weniger Plastikmüll in der Umwelt sorgen soll.

Steuerfreibetrag wird erhöht

Einkommensteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 180 Euro auf 11.784 Euro.
Auch der Kinderfreibetrag soll steigen: auf 6.612 Euro pro Kind.
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2024 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761,00 (zuvor 62.810 Euro) fällig.

Energiepreisbremse endet, Umsatzsteuer auf Gas steigt ab März

Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme war im Oktober 2022 auf sieben Prozent abgesenkt worden. Ab März 2024 soll sie wieder auf 19 Prozent angehoben werden. Die Strom- und Gaspreisbremse endet am 31. Dezember 2023 und wird nicht, wie zunächst geplant, bis Ende März 2024 fortgesetzt. Durch sie waren die Strom- und Gaskosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt – auf 12 Cent pro Kilowattstunde Gas sowie 40 Cent pro Kilowattstunde Strom. Verbraucher sollten daher prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel für sie lohnt.

Keine Förderung mehr für E-Autos

Die Förderung für den Kauf neuer E-Autos ist bereits kurzfristig Mitte Dezember ausgelaufen. Seither gibt es keine Prämie mehr. Allerdings haben mehrere Autobauer bereits angekündigt, ihren Kunden stattdessen einen entsprechenden Rabatt einzuräumen.

Blackbox fürs Auto wird Pflicht

Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1* und N1* über einen EDR, also einen Event Data Recorder, verfügen. Das schreibt die EU-Verordnung 2019/2144 vor. Dieser Recorder ist meist im Airbag-Steuergerät verbaut und liefert relevante Daten für die Zeit kurz vor und nach einem Unfall. Dazu gehören u. a.:

  • Geschwindigkeit
  • Motordrehzahl
  • Airbag-Status (wurde er ausgelöst?)
  • Lenkwinkel
  • Waren die Fahrzeuginsass:innen angeschnallt?

Mit diesen Daten soll nach einem Unfall besser rekonstruiert werden können, wie es zu dem Zwischenfall kommen konnte. Der EDR zeichnet immer auf, die Daten werden aber verworfen, wenn es zu keinem Unfall kommt. Die Speicherung der Daten erfolgt außerdem ausschließlich im Fahrzeug. Videoaufnahmen fertigt der EDR nicht an.

*Zur Klasse M1 gehören Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Pkw), zur Klasse N1 Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, die für die Güterbeförderungausgelegt sind. Für weitere Fahrzeugklassen kommt die EDR-Pflicht zum 7. Januar 2026 bzw. 7. Januar 2029.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt wieder

In Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben gilt ab Januar 2024 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Er war 2020 während der Corona-Pandemie befristet von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden.

Ladekabel: USB-C wird einheitlicher Standard

Ab Dezember 2024 müssen viele in Deutschland verkaufte Elektrogeräte einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben. Der USB-C-Standard gilt künftig für alle kleinen und mittelgroßen Geräte, die aufladbar und tragbar sind, also beispielsweise Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecherboxen, E-Reader oder Spielekonsolen.

TÜV-Plaketten, Lkw-Maut

Wer an seinem Fahrzeug eine grüne TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2024 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt – wenn es keine technischen Mängel gibt – einen frischen Aufkleber in Blau.

Die Mautpflicht für Lastwagen auf Deutschlands Fernstraßen wird 2024 auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit.

E-Rezept wird verpflichtend

Ab Januar müssen Ärzte für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepteauszustellen. Versicherte können die E-Rezepte in der Apotheke per App, Papierausdruck oder mit der Krankenkassenkarte einlösen.

Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld

Berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 statt auf bislang zehn auf bis zu 15 Kinderkrankengeldtage Anspruch. Für Alleinerziehende sind es künftig 30 statt bisher 20 Arbeitstage. Die Corona-Sonderregelung, die bis zu 30 Tage pro Elternteil ermöglichte, läuft aus.

Balkonkraftwerke: Inbetriebnahme wird einfacher

Die Installation von Balkonkraftwerken soll ab dem 1. Januar 2024 leichter werden. Künftig soll eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen. Auch dürfen die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Das Dokument, das es nur für Kinder unter zwölf Jahren gab, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.

Gebäude-Energie-Gesetz tritt ab Januar 2024 in Kraft

Am 1. Januar 2024 tritt das viel diskutierte Gebäude-Energie-Gesetz in Kraft. Die Änderung betrifft alle Eigentümer von Gebäuden und deren energetische Anforderungen. Unter anderem legt das Gesetz fest, dass Öl- und Gasheizungen noch bis 2044 betrieben werden dürfen. Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Bioöl, Biogas oder Holzpellets betrieben werden.

Änderung für Familien ab 2024

Anpassung der Düsseldorfer Tabelle im neuen Jahr

Ab nächstem Jahr steigt der Unterhalt für getrennt lebende Familien. Wer Unterhalt zahlen muss, muss mit einer Erhöhung des Mindestunterhalts in allen Altersstufen rechnen:

  • Für Kinder bis einschließlich 6. Lebensjahr: 480 Euro (statt 437 Euro)
  • Für Kinder bis einschließlich 12. Lebensjahr: 551 Euro (statt 502 Euro)
  • Für Kinder bis zur Volljährigkeit: 645 Euro (statt 588 Euro)

Im Gegensatz steigt auch die Höhe des Eigenbedarfs. Er beträgt ab kommendem Jahr 1200 Euro (für nichterwerbstätige Unterhaltsschuldner) bzw. 1450 Euro (für erwerbstätige Unterhaltsschuldnern). Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich überprüft. Sie ist rechtlich nicht bindend, wird bei Unterhaltsberechnungen jedoch immer als Maßstab hinzugezogen.

Ab 2024 gibt es Änderungen beim Elterngeld

Die Regierung hat beim Elterngeld Änderungen ab 2024 geplant. Wichtig ist die Neuerung für Paare, die ihr Kind ab dem 1. April 2024 bekommen: Dann nämlich sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von 300.000 Euro auf 200.000 zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Für Alleinerziehende sinkt sie im April auf 150.000 Euro.

Eine Änderung ist auch bei den Partnermonaten in der Elternzeit vorgesehen: Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen. Künftig muss aber mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat möglich.

Änderungen für Rentner ab 2024 – voraussichtlich mehr Geld

Für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland wird es im neuen Jahr spannend. Sie erhalten voraussichtlich 3,5 Prozent mehr Geld, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung errechnet hat. Bereits geändert wurde, dass Menschen, die wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Rente sind, ab 2024 mehr hinzuverdienen dürfen. Endgültig beschlossen wird die Anpassung im kommenden Frühjahr.

Altersgrenze bei Rente steigt zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Grundfreibetrag steigt ab 2024

Bereits vergangenes Jahr wurde die Höhe des Einkommens angepasst, bis zu dem keine Steuern bezahlt werden müssen. Auch 2024 ändert sich dieser sogenannte Grundfreibetrag: Für Ledige steigt er von 10.908 Euro auf 11.604 Euro, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 23.208 Euro.

Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern von 6024 Euro auf 6384 Euro je Kind an. Bei getrennten Eltern ist es die Hälfte. 

Neu ab 1. Januar: Gutverdiener zahlen höhere Sozialabgaben

Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen steigen im kommenden Jahr deutlich an – Besserverdiener müssen dann höhere Sozialabgaben leisten. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dann bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 7550 Euro in Westdeutschland und 7450 Euro in Ostdeutschland Beiträge fällig. Bisher lag die Grenze bei 7300 Euro im Westen und 7100 Euro im Osten.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt ab Januar 2024 auf bundesweit 5175 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze soll demnach auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen. Wer mehr verdient, kann sich auf Wunsch privat krankenversichern.

 

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