Am 31. Januar 2019 wurde vom brandenburgischen Landtag das erste deutsche Parité-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz besagt, dass die Parteien zur Wahl paritätische Landeslisten aufstellen müssen. Die Entscheidung, ob ein Mann oder eine Frau den ersten Listenplatz bekommt, wird den Parteien selbst überlassen. Angehörige des sogenannten dritten Geschlechts können selbst entscheiden, ob sie auf einem „männlichen“ oder „weiblichen“ Listenplatz kandidieren. Eine Ausnahme besteht für Parteien, politische Vereinigungen oder Listenvereinigungen, die satzungsgemäß nur ein Geschlecht aufnehmen und vertreten wollen.
weiter lesen...