Tag archives for Eigenbedarfskündigung
Bedarf nur eines Zimmers einer Wohnung rechtfertigt keine Eigenbedarfskündigung
Will ein Vermieter nur ein Zimmer einer Wohnung als Arbeitszimmer in seine benachbarte Wohnung integrieren, so liegt nur ein Teilbedarf vor, welcher eine Eigenbedarfskündigung nicht rechtfertigt.
Ausschluss der Eigenbedarfskündigung umfasst auch Sonderkündigungsrecht nach § 573 a BGB
Vereinbaren die Mietvertragsparteien formularmäßig den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung, so umfasst dies auch das Sonderkündigungsrecht nach § 573 a BGB. Denn Zweck des Kündigungsausschlusses ist der umfassende Schutz des Mieters.
Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses
Befinden sich in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen und will der Eigentümer das Haus künftig als Einfamilienhaus selber nutzen, so sind die entsprechenden Eigenbedarfskündigungen unwirksam, wenn für den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt.
Eigenbedarfskündigung während laufenden Streits über Mieterhöhung spricht für fehlendes Nutzungsinteresse
Eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung ist unwirksam. Dies ist etwa der Fall, wenn während eines laufenden Streits über eine Mieterhöhung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird. Ein echtes Interesse an einer Eigennutzung ist in einem solchen Fall nicht anzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.
Unwirksame Eigenbedarfskündigung
Wird in einer Eigenbedarfskündigung als Bedarfspersonen mehrere nicht namentlich genannte Kinder angeführt, so entspricht dies nicht dem Formerfordernis des § 573 Abs. 3 BGB. Die Kündigung ist dann unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Ausschluss der Eigenbedarfskündigung durch notariellen Kaufvertrag kommt Wohnungsmieter zu gute
Regelungen zum Ausschluss der Eigenbedarfskündigung in einem notariellen Kaufvertrag geben dem Wohnungsmieter ein eigenes Abwehrrecht. Es handelt es sich insofern um einen Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.



