Offizielle Anerkennung des Völkermords in Namibia

„Mehr als 115 Jahre nach dem Völkermord deutscher Kolonialtruppen an der indigenen Bevölkerungsgruppe der Herero und Nama erkennt die Bundesregierung die Verbrechen offiziell als Völkermord an. Mit einem Programm soll der Wiederaufbau und die Entwicklung der Siedlungsgebiete der Herero und Nama vorangetrieben werden." Am 11. Dezember 1904 taucht das Wort erstmals in einem Schreiben der deutschen Regierung auf. Reichskanzler Bernhard Fürst von Bülow telegrafiert an diesem Tag nach Deutsch-Südwestafrika und ordnet an, "Konzentrationslager" errichten zu lassen "für die Unterbringung und Unterhaltung der Reste des Hererovolkes". Adressat ist der Oberbefehlshaber in Deutsch-Südwest, Lothar von Trotha.
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