Die US-Demokraten leiten erste konkrete Schritte für ein mögliches Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Donald Trump ein. Die Statista-Grafik zeigt auf Basis offizieller behördlicher Quellen, wie der Ablauf dieses Verfahrens durch die US-Verfassung geregelt ist. Demnach ist ein so genanntes Impeachment sehr langwierig und bedarf einer Zustimmung des Rechtsausschusses im Repräsentantenhaus, einer einfachen Mehrheit der Repräsentanten sowie einer Zweidrittelmehrheit aus dem Senat.

Die Beweggründe zur Einleitung dieses Verfahrens sind mit „schwerwiegenden Verbrechen und Fehlverhalten“ sehr schwammig formuliert, sodass es in der Öffentlichkeit und im Repräsentantenhaus immer wieder gegen Präsidenten der jeweils anderen Partei ins Spiel gebracht wird. Zumeist scheitern diese Vorstöße jedoch bereits im Rechtsausschuss. Wenn jedoch eine einfache Mehrheit dieses Ausschusses für die Fortsetzung des Verfahrens stimmt, kann im Anschluss das Repräsentantenhaus über das Amtsenthebungsverfahren debattieren und abstimmen. Im Falle von Donald Trump ist noch unklar, wie die Untersuchung im Rechtsausschuss ablaufen soll und welche Bereiche einbezogen werden sollen.

Über diesen Schritt hinaus gingen in der langen Geschichte der Vereinigten Staaten erst zwei Impeachment-Prozesse. Die Versuche Andrew Johnson im Jahr 1868 und Bill Clinton 1998-99 des Amtes zu entheben gingen zwar bis in den Senat, scheiterten dort jedoch jeweils an der Zwei-Drittel-Mehrheit. Zum tatsächlichen Rücktritt eines Präsidenten ist vielmehr ein Vertrauensverlust in der eigenen Partei nötig, wie es einst Präsident Nixon widerfuhr. Dieser trat nach einem drohenden Impeachment in Folge des Watergate-Skandals 1974 von seinem Amt zurück.

 
 
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