Wann ist die Lohnsteuererklärung Pflicht?

Steuererklärungen sind Bürgerpflicht ©pixabay

Die gute Nachricht ist, nicht jeder Bürger muss eine Steuererklärung machen. Es gibt einige wenige Ausnahmen. Am einfachsten hat es der oder die ledige ArbeitnehmerIn. Beim ledigen Arbeitnehmer wird jeden Monat die Lohnsteuer einbehalten, je nach Verdienst. Auch Rentner müssen inzwischen in vielen Fällen eine Steuererklärung machen. Die meisten Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung immer dann machen, wenn sie zur Veranlagung verpflichtet sind. Die Verpflichtung zur Veranlagung trifft ein, wenn jährlich zusätzlich mehr als 410 Euro hinzuverdient werden oder Miet- oder Pachteinnahmen da sind. Wer verheiratet ist und ein Partner hat Steuerklasse V oder VI, muss veranlagt werden. Wenn mehrere Arbeitgeber vorhanden sind, ist die Steuererklärung Pflicht. Bezieht ein Arbeitnehmer steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld, muss er eine Steuererklärung abgeben. Hat im laufenden Jahr eine Scheidung stattgefunden und hat einer der geschiedenen Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet, dann muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Sollten beim Finanzamt Freibeträge eingetragen sein, dann besteht die Pflicht zur Steuererklärung. Was aber an der Steuererklärung wirklich positiv ist, dass meistens Geld zurückerstattet wird und sich der Aufwand lohnt.

Welche Unterlagen werden für die Steuererklärung benötigt?

Bei der Bearbeitung hilft der online-Steuerberater ©pixabay

Die Steueridentifikationsnummer ist eins der wichtigsten Dinge, dann die Bankverbindung und der elektronische Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Unterlagen von der Arbeit, das können Quittungen, Belege über Fahrtkosten oder Bescheinigungen von Fortbildungen und von Arbeitsmitteln sein. Jeder Arbeitnehmer hat natürlich diverse Versicherungen, die von der Steuer anerkannt werden, deshalb alle Quittungen und Belege von Versicherungen bereithalten. Des Weiteren sind Unterlagen und Quittungen über Spenden, bei Mietern hohe Aufwandskosten für die Mietwohnung und falls Fehlzeiten über das Jahr angelaufen sind durch Krankheit oder Kur, auch darüber eine Bescheinigung bereithalten. Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, sollten nicht fehlen.

Wer hilft bei der Steuererklärung oder übernimmt diese ganz?

Im Prinzip kann jeder Arbeitnehmer seine Steuererklärung selbst machen, was aber nicht immer leicht ist und eventuell dazu führen kann, dass nicht alles korrekt ist. Eine Möglichkeit, Fehler zu umgehen, ist die Inanspruchnahme eines Steuerberaters. Er erledigt alles Notwendige für die Steuererklärung. Danke moderner Technik kann man inzwischen auch unkompliziert online mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. Der Online Steuerberater bekommt alle Unterlagen per Mail und falls es Gesprächsbedarf gibt, kann dies über Skype abgewickelt werden. Die Kosten sind in diesem Fall transparent und gut kalkulierbar. Eine weitere Hilfe sind Software Programme für die Steuererklärung, die es einfach machen alle wesentlichen Punkte auch vollständig abzuarbeiten. Für Arbeitnehmer ist der Lohnsteuerhilfeverein eine lohnende Einrichtung. Der Lohnsteuerhilfeverein erledigt, wenn alle Unterlagen vorhanden sind, die Steuererklärung komplett gegen eine Vergütung. Der Lohnsteuerhilfeverein kommt aber nicht für Personen, die selbstständig sind, in Frage. Diese müssen einen Steuerberater in Anspruch nehmen.

Eine Steuererklärung zu machen erfordert etwas Aufwand, aber der ist auch in den meisten Fällen lohnend, auch für diejenigen, die zur Abgabe nicht verpflichtet sind.

Sepp Spiegl

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