Das ändert sich für Mieter, Eigentümer und Immobilienprofis

Das Heizen wird teurer, dafür winken Förderungen und Steuersenkungen. Betreiber von Solaranlagen hingegen müssen sich sputen, um einem Bußgeld zu entgehen.

Heizen wird ab 2021 deutlich teurer

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Mieter, deren Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen ab 2021 tiefer in die Tasche greifen als zuvor. Grund ist das geänderte Brennstoffemissionshandelsgesetz und die ab 2021 greifende CO²-Bepreisung, auf die sich Bund und Länder im Dezember 2019 geeinigt haben. Zusätzlich zu den bisherigen Betriebskosten kommen nach Jahreswechsel je produzierter Tonne CO² 25 Euro CO²-Bepreisung hinzu.

Unklar bleibt jedoch, ob Mieter die CO²-Steuer komplett zahlen, oder der Vermieter sie nur zur Hälfte auf den Mieter umlegen kann. In einem Eckpunktepapier schlagen die Bundesministerien für Justiz, Umwelt und Finanzen eine paritätische Aufteilung des CO²-Preises auf Heizöl und Erdgas zwischen Vermietenden und Mietenden vor. „Die paritätische Verteilung erscheint nach dem Eckpunktepapier sachgerecht, weil sowohl Mietende als auch Vermietende Einfluss auf den mit der Wärmeversorgung des vermieteten Objekts verbundenen CO²-Ausstoß haben“, sagt ein Sprecher des Bundesministeriums für Justiz.

Eine Entscheidung der Bundesregierung steht bislang noch aus. In den folgenden Jahren soll die CO²-Bepreisung schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 angehoben werden. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.

Entlastung durch Senkung der EEG-Umlage
Durch Fördermaßnahmen und weitere Entlastungen durch den Staat sollen Verbraucher aber keine Mehrbelastung spüren. Die Bundesregierung nutze die Einnahmen vor allem für eine Entlastung bei der EEG-Umlage und damit der Strompreise. Finanzminister Olaf Scholz sagte in einer Videobotschaft an den Deutschen Nachhaltigkeitstag Anfang Dezember: „Aus meiner Sicht müssen wir die EEG-Umlage weiter absenken. Wenn wir eine alternative Finanzierung hinbekommen so bald wie möglich auch einmal auf null. Und zwar ohne das Tempo zum Ausbau der Erneuerbaren zu drosseln.“

Wohngeld steigt erneut

Pünktlich zum Jahresstart 2021 wird das Wohngeld für einkommensschwache Bürger erhöht. Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld im Jahr 2021 voraussichtlich rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Rund 665.000 Haushalte werden davon profitieren.

Das Wohngeld soll die zusätzlichen Kosten durch das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz und die daraus resultierende CO²-Bepreisung abfedern. Von der Wohngeldreform sollen vor allem Familien und Rentner profitieren.

Solidaritätszuschlag entfällt

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Ab 2021 entfällt für die meisten Bundesbürger der Solidarzuschlag. Grundsätzlich beträgt der Satz der Ergänzungsabgabe 5,5 Prozent der Einkommensteuer und fällt an, sobald die Höhe der Einkommensteuer die Freigrenze überschreitet. Die Freigrenze wurde nun von 972 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1944 Euro für Ehepaare auf 16.956 Euro beziehungsweise 33.912 Euro angehoben. Das hat zur Folge, dass nur noch enorm Einkommensstarke sie entrichten müssen.

Beispiel: Ein Ehepaar verdient 100.000 Euro brutto im Jahr. Die daraus resultierende Einkommensteuer beträgt: 23.988 Euro und überstieg im Jahr 2020 die Freigrenze um 22.044 Euro. Zuzüglich wurden deswegen 5,5 Prozent – 1212,42 Euro – Solidaritätszuschlag erhoben.

Im Jahr 2021 wird die angehobene Freigrenze unterschritten, weshalb das Ehepaar keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten muss.

Überblick: Der Solidaritätszuschlag entfällt…

  • komplett, wenn das Brutto-Jahreseinkommen unter 73.000 Euro bei Alleinstehenden oder unter 151.000 Euro bei Verheirateten liegt.
  • teilweise, wenn das Brutto-Jahreseinkommen zwischen 73.000 Euro und 109.000 Euro bei Alleinstehenden oder zwischen 151.000 Euro und 221.000 Euro bei Verheirateten liegt.
  • nicht, wenn das Brutto-Jahreseinkommen über 109.000 Euro bei Alleinstehenden oder über 221.000 Euro bei Verheirateten liegt.

Baukindergeld läuft aus

Bis Ende März 2021 haben Familien mit Kindern noch Zeit, einen Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Das Baukindergeld sollte ursprünglich Ende 2020 auslaufen, wurde aber wegen Verzögerungen, die durch die Coronakrise entstanden sind, verlängert. Eine weitere Verlängerung ist von der Bundesregierung bislang nicht vorgesehen.

Geteilte Maklerprovision beim Verkauf jetzt in Kraft

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Mitte 2020 wurde das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verabschiedet. 

  • Seit 23. Dezember 2020 können Maklerverträge für Wohnungen und Einfamilienhäuser nur noch in Textform abgeschlossen werden, also zum Beispiel per E-Mail. Bislang konnten sie auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. 
  • Wird der Makler aufgrund von zwei Maklerverträgen für Käufer und Verkäufer tätig, zahlen beiden Seiten die Hälfte der Provision.
  • Bei der Provisionsverteilung gilt: Wer eine Wohnung oder Einfamilienhaus kaufen oder verkaufen will und den Makler bestellt, ist verpflichtet, mindestens die Hälfte der Maklerprovision zu zahlen.

Umsatzsteuererhöhung

Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz läuft Ende 2020 aus. Das hat zur Folge, dass der im Sommer auf 16 Prozent gesenkte Regelsteuersatz beziehungsweise auf fünf Prozent gesenkte ermäßigte Steuersatz zu Beginn des Jahres wieder auf das Ursprungsniveau angehoben wird. Kosten für Strom, Gas und Wasser werden dann wieder mit 19 Prozent Umsatzsteuer versteuert. Auch Maklerdienstleistungen werden dann wieder mit 19 Prozent besteuert.

Zensusgesetz 2021 – Vermieter müssen Daten melden

Mit dem Zensusgesetz 2021 werden Eigentümer und Verwalter von Wohnraum verpflichtet, Auskunft über vermietete Wohnungen zu geben. Damit soll die EU-Verordnung Zensus (EG) Nr. 763/2008 erfüllt werden. Die Auskunftspflicht umfasst im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung 2021 auch die einmalige Mitteilung von Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Bewohnern.

Diese sogenannten Hilfsmerkmale dienen der statistischen Generierung von Haushalten, um zu ermitteln, welche Personen an einer Anschrift in welchen konkreten Wohnverhältnissen (d.h. Wohnfläche, Zahl der Räume) leben. Aufgrund des Datenschutzes müssen alle betroffenen Mieter, wenn nicht per Generalklausel im Mietvertrag schon getan, nach Artikel 13 DSGVO über die Weitergabe ihrer Daten zu statistischen Zwecken an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder informiert werden.

Solaranlagen-Besitzern droht bald ein Bußgeld

© Hans Braxmeier auf Pixabay.com

Alle Solaranlagen müssen, sofern sie mit dem Stromnetz verbunden sind, bis 31. Januar 2021 im sogenannten Marktstammdatenregister eingetragen werden. Sonst droht den Besitzern keine EEG-Vergütung zu erhalten und ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro Auch Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke, Windenergieanlagen oder Notstromaggregate müssen demnach gemeldet werden. Nach Recherchen des Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) sind allein in Bayern etwa 200.000 Photovoltaikanlagen nicht gemeldet. Die Anmeldung funktioniert unter anderem über die Bundesnetzagentur. Die Meldepflicht gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren in Betrieb sind.

Mehr Wohnungsbauprämie ab 2021

Sparer profitieren im neuen Jahr von einer höheren Wohnungsbauprämie. Sie steigt von 8,8 auf zehn Prozent der jährlichen Einzahlungen. Der Höchstsatz dieser zu bezuschussenden Einzahlungen in den Bausparvertrag wurde ebenfalls erhöht, von 512 Euro oder 1.024 Euro auf 700 Euro für Alleinlebende beziehungsweise 1.400 Euro für Paare. Zudem können weit mehr Personen in den Genuss der Förderung kommen, weil zusätzlich die Einkommensgrenze erhöht wurde; von 25.600 oder 51.200 Euro auf 35.000 bei Alleinlebenden und 70.000 Euro bei Paaren.

Umwandlungsverbot

Vermieter sollen Mietwohnungen in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umwandeln können. Das besagt das Baulandmobilisierungsgesetz, in dem das umstrittene Umwandlungsverbot verankert wurde. Umwandlungen bedürften künftig ab Anfang 2021 wohl einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Welche Regionen genau betroffen sein sollen, ist noch unklar, da die Landesregierungen dies eigenständig durch Rechtsverordnungen bestimmen dürften.

Das Gesetz wurde vom Bundesrat durchgewunken. Kritik kommt aus den Verbänden: Ein Umwandlungsverbot schütze keine Mieter, sondern schränke allein massiv die Eigentumsfreiheit ein, heißt es vom Eigentümerverband Haus & Grund.

 

 

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