Finanzen

Recht: Rollstuhlfahrer erhält wegen Diskriminierung 11.000 Euro Entschädigung

Das Landgericht Berlin II hat eine Wohnungs­bau­gesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 11.000 € wegen einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz (AGG) verurteilt. Die Vermieterin habe den Mieter wegen seiner Behinderung diskriminiert.
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Gesellschaft

Begründungsmittel zur Mieterhöhung kann vertraglich auf Mietspiegel begrenzt werden

Mietvertraglich kann vereinbart werden, dass zur Begründung einer Mieterhöhung nur auf den Mietspiegel Bezug genommen werden darf. Ist der Mietspiegel wirksam, so ist ein mit Vergleichswohnungen begründetes Miet­erhöhungs­verlangen formell unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
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