Bedarf nur eines Zimmers einer Wohnung rechtfertigt keine Eigenbedarfskündigung
Will ein Vermieter nur ein Zimmer einer Wohnung als Arbeitszimmer in seine benachbarte Wohnung integrieren, so liegt nur ein Teilbedarf vor, welcher eine Eigenbedarfskündigung nicht rechtfertigt.
Recht: Rollstuhlfahrer erhält wegen Diskriminierung 11.000 Euro Entschädigung
Das Landgericht Berlin II hat eine Wohnungsbaugesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 11.000 € wegen einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verurteilt. Die Vermieterin habe den Mieter wegen seiner Behinderung diskriminiert.
Begründungsmittel zur Mieterhöhung kann vertraglich auf Mietspiegel begrenzt werden
Mietvertraglich kann vereinbart werden, dass zur Begründung einer Mieterhöhung nur auf den Mietspiegel Bezug genommen werden darf. Ist der Mietspiegel wirksam, so ist ein mit Vergleichswohnungen begründetes Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Behinderung der Garagenzufahrt durch Falschparken
Behinderung der Garagenzufahrt durch Falschparken rechtfertigt weder fristlose noch ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
Ausscheiden eines Ehegatten aus dem Mietvertrag
Zwar kann eine übereinstimmende Erklärung der Eheleute gemäß § 1568 a Abs. 3 Nr. 1 BGB dazu führen, dass ein Ehegatte aus dem Mietvertrag ausscheidet. Dies setzt aber voraus, dass die Eheleute rechtskräftig geschieden sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Bei fehlender Nachweisbarkeit des Eingangs der Mietzahlung müssen Mieter umgehend erneute Überweisung vornehmen
Weist der Vermieter auf den fehlenden Eingang der Mietzahlung hin und können die Mieter den Zahlungseingang nicht nachweisen, müssen sie umgehend eine erneute Überweisung vornehmen.
Kein Kündigungsrecht des Vermieters
Der Einbruch eines Mieters in die über seine Wohnung gelegene, leerstehende Nachbarswohnung zwecks Klärung der Herkunft eines Wasserschadens begründet kein Kündigungsrecht des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Kündigung wegen in Mietwohnung begangener Straftaten
Kein Kündigungsrecht wegen Zurechnung des Verschuldens des Kindes auf Mieter. Wird in einer Mietwohnung eine Straftat begangen, so rechtfertigt dies nur dann die Kündigung der Mieter, wenn diese Täter der Straftat waren oder sie Kenntnis über das strafbare Verhalten hatten.