Gesellschaft

Ein einen privaten Stellplatz zustellender Falschparker muss für die Abschleppkosten aufkommen

Wer mit seinem Auto einen fremden Stellplatz so zuparkt, dass der Nutzer des Stellplatzes diesen nicht benutzen kann, muss, wenn der Nutzer des Stellplatzes ein Abschlep­pun­ter­nehmen ruft, letztlich für die Kosten des Abschlepp­vorgangs aufkommen.
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