Tag archives for Amtsgericht Brandenburg

Gesellschaft

Unterlassungs­anspruch eines Nachbarn wegen möglicher Video­über­wachung

Allein die Befürchtung einer Aufzeichnung durch eine Videokamera auf dem benachbarten Grundstück genügt für einen Unterlassungs­anspruch. Insofern führt allein die befürchtete Video­über­wachung zur Beein­träch­tigung der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg a.d.H. entschieden.
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Gesellschaft

Feuchtigkeit in Keller eines 1896 errichteten Hauses rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Feuchtigkeit im Keller eines 1896 errichteten Hauses rechtfertigt ohne weiteres keine fristlose Kündigung des Mietvertrags gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Mieter einer Altbauwohnung müssen mit Feuchtigkeit im Keller rechnen. Zudem ist zu beachten, dass die Wohnnutzung nicht beeinträchtigt wird.
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