Politik: Frage des Instinkts

Trotz Gerichtsurteil hält Trump an Zöllen fest – als innenpolitisches Machtmittel gegen US-Unternehmen.

Trotz Gerichtsurteil hält Trump an Zöllen fest

Für einen auf Wahlerfolge achtenden Politiker wie US-Präsident Donald Trump ist es schon erstaunlich: Nicht nur hat der Oberste Gerichtshof einen Großteil seiner Zölle für nicht verfassungsgemäß erklärt, sie werden in Umfragen auch von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Dazu gehört auch ein Teil derjenigen, die ihn 2024 gewählt haben. Gerade viele Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen stöhnen nicht nur unter der Last der Zölle, sondern auch unter der damit verbundenen Bürokratie. Die republikanischen Kongressabgeordneten in Wahlkreisen mit wechselnden Mehrheiten werden mit Blick auf die im November 2026 anstehenden Zwischenwahlen bereits nervös. Die hauchdünne Mehrheit der Republikaner im Kongress könnte verloren gehen – und damit auch die Unterstützung für Trumps Politik nach Gutsherrenart.

Trump hat jedoch entgegen der Erwartungen mancher Kommentatoren, den Richterspruch nicht genutzt, um sich von der unpopulären Zollpolitik zu verabschieden. Im Gegenteil: Er hat sofort nachgelegt und einen allgemeinen Zollsatz von 15 Prozent angekündigt. Die Begründung für diese „Notmaßnahme“ ist ebenso wenig überzeugend wie zuvor die Begründung für die vom Obersten Gerichtshof für nichtig erklärten Zölle. Waren es zuvor vor allem die Handelsbilanzdefizite, so sind es nun angebliche Zahlungsbilanzdefizite und die mögliche weitere Abwertung des US-Dollars. Erstens gibt es faktisch keine Zahlungsbilanzdefizite, da die amerikanischen Handelsbilanzdefizite seit den frühen 1980er Jahren durch das einströmende ausländische Kapital gegenfinanziert werden. Zweitens ist eine Schwächung des Dollars gegenüber anderen Währungen sogar ein zentraler Bestandteil von Trumps Zollpolitik. Ein starker Dollar würde die Zölle unterlaufen, weil Importe billiger statt teurer würden.

Außerdem ist es verwunderlich, dass Trump nicht bereit ist, die eingenommenen Zölle, die nun nicht mehr verfassungsgemäß sind, an die Importeure zurückzuzahlen. Gerade kleinere Unternehmen sind auf das Geld angewiesen und müssen befürchten, dass ihre Kunden ihrerseits Ansprüche auf Rückzahlungen erheben. Einige Importeure haben bereits angekündigt, Gerichtsverfahren anzustrengen, um ihr Geld zurückzubekommen. Damit bleiben das Thema und der damit verbundene Unmut auch über die Zwischenwahlen hinaus aktuell und für die Republikaner belastend.

Trumps Reaktion auf das Gerichtsurteil passt zu seinem bisherigen Verhaltensschema: bei einer Niederlage zum Gegenangriff übergehen.

Wie ist also Trumps Verhalten zu erklären und wie sollte die EU nun mit dem zuvor ausgehandelten Handelsabkommen umgehen? Es gibt nicht den einen Faktor, der Trumps starre Vorliebe für Zölle überzeugend erklärt. Seine Reaktion auf das Gerichtsurteil passt vielmehr zu seinem bisherigen Verhaltensschema: bei einer Niederlage zum Gegenangriff übergehen. Das Urteil stellt seine Anmaßung, selbstherrlich und ohne Rücksicht auf Gerichte und den Kongress zu entscheiden, grundsätzlich infrage. Die Rückgabe der Zolleinnahmen wäre ein Eingeständnis, dass seine Zollpolitik vor allem die Importeure und Konsumenten trifft und nicht, wie er immer wieder behauptet, die ausländischen Produzenten. Zudem würden die potenziellen Rückzahlungen in Höhe von 133 Milliarden US-Dollar die Staatsschulden noch weiter in die Höhe treiben. Hinzu kommen Einnahmeausfälle: Das Haushaltsamt des Kongresses hatte aus den für nichtig erklärten Zöllen Einnahmen in Höhe von drei Billionen US-Dollar für die nächste Dekade erwartet.

Entscheidend dürfte sein, dass Trump Zölle als sein zentrales Machtmittel begreift – sowohl gegenüber Handelspartnern als auch gegenüber einzelnen Unternehmen im Inland. Wie er insbesondere verbündete Staaten mithilfe von Zöllen zu Privilegien für US-Konzerne und zu Investitionen in den USA erpresst, ist hinreichend bekannt und bedarf keiner weiteren Erörterung. Weniger Beachtung fand bisher die innenpolitische Dimension. Sie ist das Pendant zu den Angriffen der Trump-Regierung auf liberale Universitäten, Nachrichtenagenturen, Anwaltskanzleien und Stadtverwaltungen: Einzelne Unternehmen sollen gezwungen werden, Ausnahmen von Zöllen zu beantragen.

Bereits im Januar 2025 äußerten die demokratischen Senatorinnen Elizabeth Warren (Massachusetts) und Tina Smith (Minnesota) den Verdacht, dass Trumps Handelsbeamte „Ausnahmen in willkürlichen, unfairen und undurchsichtigen Hinterzimmergeschäften“ vergeben würden, so wie bereits in seiner ersten Amtszeit. Dieser Verdacht bestätigte sich schnell. Trump erklärte, er erwäge, einige US-Unternehmen, die in von seinen Gegenzöllen betroffenen Ländern tätig sind, von den angekündigten Zöllen auszunehmen: „Es gibt einige, die aufgrund der Art ihres Unternehmens etwas stärker betroffen sind. Und das werden wir uns ansehen.“ Über mögliche Ausnahmen würde „instinktiv“ entschieden werden: „Man kann das fast nicht mit Bleistift und Papier festhalten. Ich denke, es ist wirklich mehr eine Frage des Instinkts als alles andere.“

Apple sowie andere US-amerikanische IT-Unternehmen, die in China produzieren, sind bereits von den hohen Zöllen auf Smartphones, Computer und andere elektronische Geräte ausgenommen. Insgesamt genießen Entwickler künstlicher Intelligenz (KI) Ausnahmen von den Importzöllen, doch sie entziehen sich nicht dem staatlichen Einfluss auf ihre Geschäfte. Sowohl Nvidia, der Konzern, der am meisten vom Boom der Investitionen in KI profitiert, als auch AMD (Advanced Micro Devices) erklärten sich bereit, 15 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Verkauf von KI-Chips in China an die US-Bundesregierung zu überweisen. Im Gegenzug erhalten sie Exportlizenzen, die zuvor aufgrund nationaler Sicherheitsbeschränkungen widerrufen worden waren. Auch Intel, bis dato größter Mikrochip-Hersteller Amerikas, musste einer zehnprozentigen Beteiligung der US-Regierung an dem Unternehmen zustimmen. Damit ist diese nun der größte Anteilseigner von Intel.

Das EU-Parlament hat recht, die Ratifizierung des Handelsabkommens mit den USA auszusetzen und stattdessen die Entwicklungen in den USA abzuwarten.

Wenn Trump also nicht von Zöllen als Machtmittel lassen kann, was ergibt sich daraus für die EU, die auch für Deutschland Handelsabkommen abschließt? Solange Trump im Amt ist, kann sich die EU nicht darauf verlassen, dass die Vereinigten Staaten Vereinbarungen einhalten. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass die USA neue Forderungen stellen und Maßnahmen erlassen werden. Trump stellt sogar das von ihm selbst 2020 neu ausgehandelte Handelsabkommen mit Mexiko und Kanada (USMCA) immer wieder infrage. Bernd Lange, der Vorsitzende des Handelsausschusses des EU-Parlaments, hat deshalb recht, die Ratifizierung des Handelsabkommens mit den USA auszusetzen und stattdessen die Entwicklungen in den USA abzuwarten.

Darüber hinaus sollte die EU den bisherigen Entwurf für das neue Abkommen mit den USA überdenken, da es unter Zwang zustande gekommen ist. Es bedarf gegenüber Trump mehr als die Erwähnung von möglichen EU-Gegenmaßnahmen. Nötig ist eine breite Front derjenigen Staaten, die an einem regelgeleiteten Handelsregime festhalten wollen. Die Gelegenheit, eine solche Front mit Großbritannien, Australien und vielen afrikanischen Staaten aufzubauen, ist gerade günstig, da der neue Zollsatz von 15 Prozent diese Staaten schlechter stellt als vor dem Urteil des Obersten Gerichtshofs. Auf die EU trifft das nicht zu. Die EU sollte auf eine Rückkehr zu multilateralen Verhandlungen pochen, wobei sie aber in einem Punkt auf die Forderungen der USA und tatsächlich auch auf die Interessen vieler anderer Länder eingehen kann: Sie sollte einen begrenzten Spielraum für Zölle akzeptieren. Solche Zölle sollten jedoch nach klaren Regeln gesetzt werden. Auf neue, hastig ausgehandelte Handelsabkommen mit anderen Ländern sollte die EU jedoch verzichten, da diese meist den Forderungen von Konzernen nachkommen und die Interessen von Beschäftigten, Verbrauchern sowie den von einer sauberen Umwelt abhängigen Menschen vernachlässigen.

Zurück zur anfänglichen Verwunderung über das fehlende Wahlkampfkalkül Trumps. Vielleicht ist Trump mittlerweile davon überzeugt, dass er jede Wahl, die nicht in seinem Sinne ausgeht, als „gestohlen“ bezeichnen kann – und damit auch durchkommt.

Christoph Scherrer ist emeritierter Professor für Globalisierung und Politik an der Universität Kassel mit Schwerpunkt Internationale Politische Ökonomie.

 

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