von Dr. Günter Müchler

(1.) Mythos 68: Die Matadore der Bewegung gelten im linken Milieu bis heute als Helden, die sich in der Verfolgung humanistischer Ziele nur dann und wann in der Wahl der Mittel vertan hätten. Horst Mahler war einer dieser Helden. Er war Mitgründer des Sozialistischen Anwaltskollektivs und Rechtsbeistand prominenter Mitglieder der sogenannten Rote-Armee-Fraktion (RAF). Sein Lebenslauf im Lager des Fortschritts startete beim Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS), bis er sich der RAF zuwandte. 1970 wurde er verhaftet und danach wegen Beteiligung an einem Bankraub zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Sympathisanten fanden das ungerecht, schließlich seien Banken doch Träger des kapitalistischen Systems. Im Prozess wurde er von Christian Ströbele und Otto Schily verteidigt. Ströbele brachte es später zu einer Ikone der Partei der Grünen, Schily ging zur SPD und wurde Bundesinnenminister. Auch Gerhard Schröder betätigte sich anwaltlich für Mahler. Der nachmalige Bundeskanzler setzte die vorzeitige Haftentlassung des RAF-Mannes durch. Im Gefängnis empfing Mahler den Besuch etlicher Intellektueller. Seine eigene intellektuelle Beweglichkeit ist über jeden Zweifel erhaben. Mahler wurde vom Marxisten zum Maoisten und weechselte, nachdem er den Habit des chinesischen Staatsführers und Massenmörders an der Garderobe abgelegt hatte, zur neonazistischen NPD. In diesem Umkreis machte er sich einen Namen als Holocaustleugner. Horst Mahler starb Ende Juli 89jährig in Berlin.

 

( 2.) (Nichts) Neues vom Gendern: Behörden dürfen im Schriftverkehr nicht gendern. Sie müssen sich an die Regeln des Rats für Rechtschreibung halten, und der hat die Verwendung von Zeichen wie dem Gendersternchen nicht freigegeben. Die wenigsten Behörden scheren sich darum. Sie wissen, bestraft wird niemand. Vollmundige Versprechungen von Unionspolitikern im Wahlkampf, dem Genderunfug ein Ende zu setzen, sind folgenlos verhallt. Stattdessen dürfen sich in deutschen Landen weiter die Dümmsten sprachschöpferisch austoben. Die Pflegenden hätten zu wenig Zeit für die Bewohnenden, erklärte neulich im Fernsehen die Geschäftsführerin eines Altenheims. Sie meinte es ernst. Weil Politiker Angsthasen sind und weil Redakteure in Funk und Fernsehen dem Herdentrieb folgen, müssen Gerichte dem Sprachmissbrauch entgegentreten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab jetzt dem Handelsregister Recht. Es schmetterte den Antrag einer städtischen GmbH, im Registereintrag die Bezeichnung „Geschäftsführer“ durch „Geschäftsführung“ zu ersetzen, ab. Begründung: das Generische Maskulinum sei klar genug, hingegen suggeriere „Geschäftsführung“, die Verantwortung in der Firma trage nicht eine Person, sondern ein Kollektiv. Ob die GmbH einsichtig ist? Die Wetten stehen 1:99.