Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass die Stadt Köln ab April 2019 ein zonenbezogenes Fahrverbot einführen muss. Dies betrifft in der aktuellen Grünen Umweltzone 2012 Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2. In einem weiteren Urteil entschied das VG Köln, dass auch die Stadt Bonn ab April 2019 streckenbezogene Fahrverbote einführen muss. Dies betrifft auf der Straße Belderberg Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4/IV-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3. Auf der Reuterstraße muss das Fahrverbot für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-5/V-Motoren und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 erfassen.
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