Gesellschaft

Bürger­gel­d­emp­fängerin muss nicht den Unterschied zwischen brutto und netto kennen

Der 3. Senat des Landes­so­zi­al­ge­richts Berlin-Brandenburg hat einen Fall entschieden, in dem sich ein Fehler des Jobcenters bei der Einkom­men­s­an­rechnung zugunsten der im Leistungsbezug stehenden Familie ausgewirkt hat. Zu klären war, ob das Jobcenter die überzahlten Leistungen zurückfordern darf.
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