Schmutz auf der Solaranlage ist kein Sachmangel
Die fehlende Reinigung einer gemieteten Photovoltaik-Anlage stellt keinen Sachmangel der Anlage dar. Der Mieter kann daher nicht einfach den Vertrag kündigen, wenn der Vermieter die Photovoltaik-Paneele nicht reinigt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor.
Wandfeuchtigkeit einer im Souterrain gelegenen Wohnung eines Altbaus als Sachmangel
Bei Wandfeuchtigkeit einer im Souterrain gelegenen Wohnung eines Altbaus fehlt es an der Eignung zur vertraglich vorausgesetzten und gewöhnlichen Verwendung, so dass ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 BGB vorliegt.