Gehbehinderte Mieterin darf Rollator neben der Haustür abstellen
Ein gehbehinderter Mieter ist berechtigt seinen Rollator neben der Haustür abzustellen, wenn dadurch keine Beeinträchtigungen oder Behinderungen entstehen. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, diese Maßnahme zu dulden.