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Trendige Architekturstile in Deutschland
Deutschland ist ein Land mit einer reichen architektonischen Geschichte, die sich über Jahrhunderte erstreckt. Von majestätischen gotischen Kathedralen bis hin zu modernen Stahl- und Glaskonstruktionen spiegelt Deutschlands Architekturlandschaft sowohl seine Geschichte als auch
seine ständige Entwicklung wider.
Rezension: Coach für Medienrecht
Was müssen Sie als Betreiber einer Webseite oder als Blogger bei der Verwendung von Bildern beachten? Wo lauern rechtliche Fallstricke und Abmahnungen bei der Nutzung bei Bildrechten?
Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses
Befinden sich in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen und will der Eigentümer das Haus künftig als Einfamilienhaus selber nutzen, so sind die entsprechenden Eigenbedarfskündigungen unwirksam, wenn für den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt.
Nutzungsvergütung für Nutzung der gemeinsamen Immobilie
Die Nutzungsvergütung für die Nutzung einer gemeinsamen Immobilie in der Trennungszeit richtet sich nicht allein nach der ortsüblichen Marktmiete. Vielmehr spielen weitere Gesichtspunkte, wie etwa die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten und die Einkommensverhältnisse der Ehegatten eine Rolle.
Keine unbefugte Gebrauchsüberlassung bei Überlassung der Wohnung an Kinder des Mieters
Im Dezember 2021 erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin eine Kündigung, weil sie ihrem Sohn die Wohnung zur Nutzung überlassen hatten. Da die Mieter sich weigerten, die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Räumungsklage.
Kein Kündigungsrecht wegen Überlassen der Wohnung an Tochter
Überlassen die Mieter einer Wohnung diese ihrer Tochter und nutzen sie die Wohnung weithin als Zweitwohnung, so steht dem Vermieter kein Kündigungsrecht wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Umlage der Reinigungskosten für Treppenhaus trotz Nutzung nur der Kellertreppe
Die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses sind auch dann auf einen Wohnungsmieter anteilig umzulegen, wenn dieser nur die Kellertreppe nutzt. Eine nach der tatsächlichen Nutzung differenzierende Umlage ist nicht praktikabel. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
